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Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

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    Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

    Hallo Forum,

    im Elsterformular bei Angabe des Kindergeldes habe ich das bezogene Kindergeld für unsere beiden Kinder im letzten Jahr eingetragen, in Summe 2.464 EUR eingetragen. Was mich wundert ist, dass bei der Steuerberechnung dieser Betrag unter der Berechnung der Einkommenssteuer auftaucht,

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx . . . xxx,xxxx v.H. . . . . xx.xxx
    dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.464
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx

    Das Kindergeld wird auf die Steuer berechnet, hä ? Das muss doch ein Fehler sein. Ich hab mal im Vorjahr nachgeschaut, da war das nicht so. Kann mir hier jemand helfen ??

    #2
    AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

    Bitte die ganze Berechnung lesen...vorher werden zwei Kinderfreibeträge abgezogen, weil das für Sie günstiger ist als das Kindergeld. Ist die Steuerminderung durch die KFB höher als das Kindergeld, wird dieses der Steuer hinzugerechnet.

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      #3
      AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

      ja, das stimmt, vorher werden die Freibeträge für beide Kinder abgezogen. Kann mir das mal jemand erklären wieso das günstiger ist als das Kindergeld ? Verstehe ich das richtig, dass aufgrund der Minderung des zu versteuernden Einkommens durch die Kinderfreibeträge die Berechnung der festzusetzenden Einkommenssteuer in meinem Fall jetzt günstiger ist (obwohl das Kindergeld oben drauf gerechnet wird), als wenn der Freibetrag nicht abgezogen würde (und das Kindergeld NICHT mit auf die Steuer berechnet werden würde ?

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        #4
        AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

        Sie bekommen für ein Kind entweder Kindergeld oder den KFB. Die Günstigerprüfung wird automatisch durchgeführt. Das kann bei zwei Kindern so aussehen, dass sie für das erste den KFB bekommen, für das zweite Kindergeld, oder aber für beide Kindergeld oder für beide KFB.
        In ihrem Fall lag die Steuerminderung (nehmen wir mal 2.500 € an) durch Abzug von zwei KFB über 2464 €, also sind KFB günstiger für sie als das Kindergeld. Ihre Einkommensteuer mindert sich um 2500 € und erhöht sich um 2464 €, also bekommen sie noch 36 € zusätzlich zum bereits ausgezahlten Kindergeld obendrauf.

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          #5
          AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

          Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
          Sie bekommen für ein Kind entweder Kindergeld oder den KFB. Die Günstigerprüfung wird automatisch durchgeführt. Das kann bei zwei Kindern so aussehen, dass sie für das erste den KFB bekommen, für das zweite Kindergeld, oder aber für beide Kindergeld oder für beide KFB.
          In ihrem Fall lag die Steuerminderung (nehmen wir mal 2.500 € an) durch Abzug von zwei KFB über 2464 €, also sind KFB günstiger für sie als das Kindergeld. Ihre Einkommensteuer mindert sich um 2500 € und erhöht sich um 2464 €, also bekommen sie noch 36 € zusätzlich zum bereits ausgezahlten Kindergeld obendrauf.
          Wie errechnet sich der KFB ?

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            #6
            AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

            http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html

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              #7
              AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

              Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
              Sie bekommen für einIn ihrem Fall lag die Steuerminderung (nehmen wir mal 2.500 € an) durch Abzug von zwei KFB über 2464 €, also sind KFB günstiger für sie als das Kindergeld. Ihre Einkommensteuer mindert sich um 2500 € und erhöht sich um 2464 €, also bekommen sie noch 36 € zusätzlich zum bereits ausgezahlten Kindergeld obendrauf.
              Es it eben nicht so!
              Der Freibetrag mindert nicht Einkommenssteuer, sondern zu versteuerndes Einkommen!
              Aber Kindergeld dagegen wird direkt in voller Summe als Steuer angesetzt!
              Warum wird es dann auch nicht zu dem zu versteurnden Einkommen dazugerehnet?
              Wo ist die Logik?
              Zuletzt geändert von Nata_MUC; 23.02.2011, 23:18.

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                #8
                AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

                SlashDD,

                danke für die Antwort!
                Das es trotzdem günstiger ist, wurde mir soweiso klar, ich konnte nur die Loguk nicht verstehen
                Habe auch selbst recherchiert und dann endlich mal dank diesem verstanden:

                "Das Kindergeld ist von der Gesetztechnick her eine Steuervergütung. Funktional soll es eine VORAUSLEISTUNG auf eine einkommensteuerliche Kinderenlastung sein, die der Ansatz des Kinderfreibetrages bei der Veranlagung zur Einkommensteur bewirken soll" Einkommensteuer /Klaus von Sicherer, S. 474

                Also, da es eine Vorausleistung der Steuervergütung ist, wird es auch wieder auf Einkommensteuer selbst angerechnet

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                  #9
                  AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

                  genau, deswegen ist der Kinderfreibetrag ja auch rund 3,5mal so hoch wie das Kindergeld.

                  das eine (kindergeld) entspricht einer steuervorauszahlung und das andere den eigentlichen einkommensmindernden kosten (freibetrag).
                  das verhaeltnis beider werte zueinander wirkt sich dann auf die grenze aus zu welcher die guenstigerprüfung greift.

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                    #10
                    AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

                    Den Grundsatz "Das Kindergeld ist von der Gesetztechnick her eine Steuervergütung. Funktional soll es eine VORAUSLEISTUNG auf eine einkommensteuerliche Kinderenlastung sein, die der Ansatz des Kinderfreibetrages bei der Veranlagung zur Einkommensteur bewirken soll." (Einkommensteuer /Klaus von Sicherer, S. 474) - dies habe ich verstanden. Nicht jedoch, dass in der Berechnung der Einkommenssteuer Kindergeld auch dann hinzugerechnet wird, wenn in Anlage K bei Anspruch auf Kindergeld "0" (Null) angeben wird, denn das Kindergeld fließt nicht mir, sondern der Ehefrau zu. Ich habe also keinerlei Vorausleistung erhalten! Kann mir das jemand erklären?
                    Anmerkung 1: bei "dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen ..." taucht 1.104 auf, was mir vorkommt wie die Hälfte des Kindergelds (Basis 2010)
                    Anmerkung 2: getrennte Veranlagung

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

                      ich denke, sie irren.

                      Sie haben einen hälftigen Anspruch (1.104), auch wenn Sie keine Überweisung erhalten. Wenn Sie nicht mehr mit der Kindsmutter zusammen sind und Kindesunterhalt zahlen, ist dieser um das hälftige Kindergeld geringer.

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                        #12
                        AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

                        Vielen Dank, Kloebi!

                        Ich habe nie Kindergeld beantragt. Aus der Einkommensteuererklärung (getrennte Veranlagung) ist auch nicht ersichtlich, ob Kindergeld beantragt wurde, z.B. durch die Kindesmutter. ELSTER macht also nur die A n n a h m e , dass eine "VORAUSLEISTUNG auf eine einkommensteuerliche Kinderentlastung" erfolgt sei. Oder anders ausgedrückt: wenn ein A n s p r u c h auf Kindergeld besteht, wird dieser einer VORAUSLEISTUNG gleichgestellt - auch wenn auf diesen Anspruch verzichtet wurde.

                        Irgendetwas ist hier nicht ganz stimmig. Wer weiß weiter?

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                          #13
                          AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

                          für die steuererklärung ist auch unerheblich ob kindergeld beantragt wurde und wem es ggf. zugeflossen ist.

                          sie haben als leiblicher elternteil zumindest bis zum 18. Geburtstag des Kindes einen gesetzlichen anspruch darauf, das ist das einzige was hier zunächst zählt. dabei interessiert auch nicht, ob sie (un)freiwillig darauf verzichten.

                          zumal das programm ja abweichende umstände nicht nachprüfen kann. sie können natürlich dem finanzamt im anschreiben nähere erläuterungen beifügen, wenn sie meinen, dass da etwas nicht passt, oder nach erteiltem widerspruch einlegen. ;-)

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                            #14
                            AW: Kindergeld vs. Berechnung der Einkommenssteuer

                            Erstens steht es so im Gesetz (§ 2 Abs. 6 Satz 3 EStG), zweitens mindert sich der zu zahlende Kindesunterhalt um Ihren Anteil am Kindergeld, wenn die Kindesmutter das volle Kindergeld erhält.

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