Hallo Forum,
im Elsterformular bei Angabe des Kindergeldes habe ich das bezogene Kindergeld für unsere beiden Kinder im letzten Jahr eingetragen, in Summe 2.464 EUR eingetragen. Was mich wundert ist, dass bei der Steuerberechnung dieser Betrag unter der Berechnung der Einkommenssteuer auftaucht,
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx . . . xxx,xxxx v.H. . . . . xx.xxx
dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.464
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx
Das Kindergeld wird auf die Steuer berechnet, hä ? Das muss doch ein Fehler sein. Ich hab mal im Vorjahr nachgeschaut, da war das nicht so. Kann mir hier jemand helfen ??
im Elsterformular bei Angabe des Kindergeldes habe ich das bezogene Kindergeld für unsere beiden Kinder im letzten Jahr eingetragen, in Summe 2.464 EUR eingetragen. Was mich wundert ist, dass bei der Steuerberechnung dieser Betrag unter der Berechnung der Einkommenssteuer auftaucht,
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx . . . xxx,xxxx v.H. . . . . xx.xxx
dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.464
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx
Das Kindergeld wird auf die Steuer berechnet, hä ? Das muss doch ein Fehler sein. Ich hab mal im Vorjahr nachgeschaut, da war das nicht so. Kann mir hier jemand helfen ??
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