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Außergewöhnliche Belastungen

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    Außergewöhnliche Belastungen

    Hallo

    2015 habe ich einen Zahnersatz durchführen lassen. 1 Rechnung erhalten und bezahlt August 2015. Zweite Rechnung Ende Dezember 2015 erhalten aber erst Anfang Januar 2016 bezahlt. Den Zuschuss von der Kasse habe ich Ende Dezember 2015 bekommen.

    Für die Steuererklärung zählt der Zahltag. Wie verhält es sich aber beim Zuschuss muss ich den in 2015 oder 2016 angeben oder splitten

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen

    Splitten. Denn es zählt die tatsächliche Belastung, also das, was bei Dir letztlich hängen bleibt. In Höhe der am Horizont winkenden Erstattung besteht bei Dir keine Belastung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen

      Schau dir mal im Mantelbogen die Zeile 67 (Seite 3) an, insbesondere die 2. Spalte: Erhaltene / Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen

      Sofern die in 2015 bezahlte Rechnung höher ist als der Zuschuss würde ich es komplett in 2015 ansetzen. Sofern der Zuschuss höher ist als die in 2015 bezahlte Rechnung aufteilen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen

        Also ganz ehrlich, ich würde die Einreichen, in der aktuellen Erklärung. Musst ja die Rechnungen ohnehin der Erklärung beifügen. Sollte das Finanzamt Bedenken haben, teilen diese dir das mit. oder verlangen noch einen Zahlungsnachweis. Aber erstmal, zäht bei denen, so viel ich weiß das Rechnungsdatum.

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          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastungen

          Zitat von Binogo Beitrag anzeigen
          Also ganz ehrlich, ich würde die Einreichen, in der aktuellen Erklärung. Musst ja die Rechnungen ohnehin der Erklärung beifügen. Sollte das Finanzamt Bedenken haben, teilen diese dir das mit. oder verlangen noch einen Zahlungsnachweis. Aber erstmal, zäht bei denen, so viel ich weiß das Rechnungsdatum.
          Das ist völliger Quatsch, den du hier schreibst.

          Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Zahlung.

          Die Zahlung aus dem Jahr 2016 hat in deiner Steuererklärung 2015 nichts zu suchen, sondern kommt in die Steuererklärung 2016.
          Mfg

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