Hallo zusammen!
Mich umtreiben Fragen bezüglich der "regelmäßigen Arbeitsstätte", vor der Änderung Anfang 2014, und ich hoffe ich bin hier richtig.
Was erkennt das FA als "regelmäßige Arbeitsstätte" an, wenn innerhalb eines Dienstverhältnisses sehr kurze Zeit (im Vgl. zur Restzeit des Jahres) nach Beginn des Dienstverhältnisses der Arbeitsort gewechselt wird [zB. andere Filiale]?
Dieser Wechsel ist nicht vorübergehend angesetzt und war bei Beginn der Stelle nicht absehbar oder beabsichtigt.
Wenn ich das richtig verstehe, müsste die "regelmäßige Arbeitsstätte" die erste kurze Zeit Arbeitsstätte A und den Rest des Jahres dann Arbeitsstätte B sein.
Verwirren tut mich die häufig zu lesende Information, dass es pro "Dienstverhältnis nur eine regelm. AS" geben könne - aber das kann natürlich auch "gleichzeitig" meinen und "hintereinander" wäre ok. Macht bei Versetzungen Sinn.
Wie verhält es sich bei einem Umzug - wenn die regelm. AS auch wechselt, ist ein Umzug (über 1h tägl. Fahrzeitersparnis, also qualifiziert) dann nicht auch "beruflich bedingt" und damit 'voll' absetzbar?
Und wenn sie nicht wechselt (sondern immer, aufgrund der zeitl. Gewichtung, AS B die regelm. AS ist), ist der Umzug näher zu AS B dann nicht AUCH voll absetzbar?
Spielt die Frage, wer diese Versetzung gewünscht hat (AG oder AN) eine Rolle bei der Bewertung?
Ich hoffe, ich sprenge nicht den Rahmen dieses Forums.
Vielen Dank für die Hilfe, mit freundlichen Grüßen,
Niels
Mich umtreiben Fragen bezüglich der "regelmäßigen Arbeitsstätte", vor der Änderung Anfang 2014, und ich hoffe ich bin hier richtig.
Was erkennt das FA als "regelmäßige Arbeitsstätte" an, wenn innerhalb eines Dienstverhältnisses sehr kurze Zeit (im Vgl. zur Restzeit des Jahres) nach Beginn des Dienstverhältnisses der Arbeitsort gewechselt wird [zB. andere Filiale]?
Dieser Wechsel ist nicht vorübergehend angesetzt und war bei Beginn der Stelle nicht absehbar oder beabsichtigt.
Wenn ich das richtig verstehe, müsste die "regelmäßige Arbeitsstätte" die erste kurze Zeit Arbeitsstätte A und den Rest des Jahres dann Arbeitsstätte B sein.
Verwirren tut mich die häufig zu lesende Information, dass es pro "Dienstverhältnis nur eine regelm. AS" geben könne - aber das kann natürlich auch "gleichzeitig" meinen und "hintereinander" wäre ok. Macht bei Versetzungen Sinn.
Wie verhält es sich bei einem Umzug - wenn die regelm. AS auch wechselt, ist ein Umzug (über 1h tägl. Fahrzeitersparnis, also qualifiziert) dann nicht auch "beruflich bedingt" und damit 'voll' absetzbar?
Und wenn sie nicht wechselt (sondern immer, aufgrund der zeitl. Gewichtung, AS B die regelm. AS ist), ist der Umzug näher zu AS B dann nicht AUCH voll absetzbar?
Spielt die Frage, wer diese Versetzung gewünscht hat (AG oder AN) eine Rolle bei der Bewertung?
Ich hoffe, ich sprenge nicht den Rahmen dieses Forums.
Vielen Dank für die Hilfe, mit freundlichen Grüßen,
Niels
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