Hallo,
ich bin gerade dabei, meine Einkommensteuererklärung für 2015 fertig zu machen.
Im letzten Jahr habe ich meine Fondsgebundene Rentenversicherung der Vorsorge Lebensversicherung Luxemburg (mit Sitz in Luxemburg) vorzeitig gekündigt.
Mit der Kündigungsbestätigung habe ich eine Bescheinigung zum "Nachweis über die Höhe der steuerpflichtigen Erträge gegenüber dem zuständigen Finanzamt" mit folgendem Wortlaut erhalten: "Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) gehören die im Rückkaufswert enthaltenen Erträge für die oben genannte Versicherung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen demzufolge der Einkommensteuer."
In der Bescheinigung ist ein negativer steuerpflichtiger Betrag angeben, welcher der Differenz des Rückkaufswert und meiner eingezahlten Beträge entspricht. Also ich hatte mehr eingezahlt demzufolge.
Nun meine Fragen:
1. Kommt mir dieser negative steuerpflichtige Ertrag zu gunsten?
2. Muss ich die Bescheinigung dem Finzanzamt vorlegen oder reicht es aus, entsprechende Eintragungen in meiner Einkommensteuererklärung im ElsterFormular vorzunehmen?
3. Ich gehe davon aus, dass ich die Anlage KAP verwenden muss, was ich bisher nie gebraucht habe. Was und wo muss ich da eintragen?
4. Mein Nachname hat sich letztes Jahr auch geändert und auf der Bescheinigung steht noch der alte. Führt dies ggf. zu irgendwelchen Problemen beim Finanzamt?
Vielen Dank vorab schonmal
ich bin gerade dabei, meine Einkommensteuererklärung für 2015 fertig zu machen.
Im letzten Jahr habe ich meine Fondsgebundene Rentenversicherung der Vorsorge Lebensversicherung Luxemburg (mit Sitz in Luxemburg) vorzeitig gekündigt.
Mit der Kündigungsbestätigung habe ich eine Bescheinigung zum "Nachweis über die Höhe der steuerpflichtigen Erträge gegenüber dem zuständigen Finanzamt" mit folgendem Wortlaut erhalten: "Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) gehören die im Rückkaufswert enthaltenen Erträge für die oben genannte Versicherung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen demzufolge der Einkommensteuer."
In der Bescheinigung ist ein negativer steuerpflichtiger Betrag angeben, welcher der Differenz des Rückkaufswert und meiner eingezahlten Beträge entspricht. Also ich hatte mehr eingezahlt demzufolge.
Nun meine Fragen:
1. Kommt mir dieser negative steuerpflichtige Ertrag zu gunsten?
2. Muss ich die Bescheinigung dem Finzanzamt vorlegen oder reicht es aus, entsprechende Eintragungen in meiner Einkommensteuererklärung im ElsterFormular vorzunehmen?
3. Ich gehe davon aus, dass ich die Anlage KAP verwenden muss, was ich bisher nie gebraucht habe. Was und wo muss ich da eintragen?
4. Mein Nachname hat sich letztes Jahr auch geändert und auf der Bescheinigung steht noch der alte. Führt dies ggf. zu irgendwelchen Problemen beim Finanzamt?
Vielen Dank vorab schonmal
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