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Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG wo eintragen?

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    Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG wo eintragen?

    Hallo,

    ich bin gerade dabei, meine Einkommensteuererklärung für 2015 fertig zu machen.

    Im letzten Jahr habe ich meine Fondsgebundene Rentenversicherung der Vorsorge Lebensversicherung Luxemburg (mit Sitz in Luxemburg) vorzeitig gekündigt.

    Mit der Kündigungsbestätigung habe ich eine Bescheinigung zum "Nachweis über die Höhe der steuerpflichtigen Erträge gegenüber dem zuständigen Finanzamt" mit folgendem Wortlaut erhalten: "Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) gehören die im Rückkaufswert enthaltenen Erträge für die oben genannte Versicherung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen demzufolge der Einkommensteuer."

    In der Bescheinigung ist ein negativer steuerpflichtiger Betrag angeben, welcher der Differenz des Rückkaufswert und meiner eingezahlten Beträge entspricht. Also ich hatte mehr eingezahlt demzufolge.

    Nun meine Fragen:

    1. Kommt mir dieser negative steuerpflichtige Ertrag zu gunsten?

    2. Muss ich die Bescheinigung dem Finzanzamt vorlegen oder reicht es aus, entsprechende Eintragungen in meiner Einkommensteuererklärung im ElsterFormular vorzunehmen?

    3. Ich gehe davon aus, dass ich die Anlage KAP verwenden muss, was ich bisher nie gebraucht habe. Was und wo muss ich da eintragen?

    4. Mein Nachname hat sich letztes Jahr auch geändert und auf der Bescheinigung steht noch der alte. Führt dies ggf. zu irgendwelchen Problemen beim Finanzamt?

    Vielen Dank vorab schonmal
    Zuletzt geändert von andremr; 01.04.2016, 20:04.

    #2
    AW: Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG wo eintragen?

    1) vielleicht
    2) muss vorgelegt werden
    3) ja, Anlage Kap
    4) das Finanzamt kann das einsehen
    Mfg

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      #3
      AW: Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG wo eintragen?

      Ok, vielen Dank für die Infos.

      Wo trage ich jetzt aber was in der Anlage KAP ein?

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        #4
        AW: Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG wo eintragen?

        Bei Sitz in Luxemburg wäre die Zeile 15 - mit vorangestelltem Minuszeichen, soweit keine anderen ausländischen Kapitalerträge vorhanden sind - richtig, der negative Kapitalertrag ist dann ohne Vorzeichen zusätzlich in Zeile 17 einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG wo eintragen?

          Hallo Charlie,

          danke für Deine Hilfe.

          Also die Versicherungsgesellschaft hat ihren Sitz in Luxemburg (also Ausland). Angelegt war das Geld jedoch in einem deutschen Fond (ALL-IN-ONE AMI). Sind die Eintragungen dann trotzdem so richtig?

          Bei der Berechnung gibt es keinen Unterschied. Egal ob mit Anlage KAP und entsprechender Eintragungen oder halt ohne Anlage KAP. Ergebnis ist das gleiche. Muss ich trotzdem die Anlage KAP ausfüllen und den Bescheid über den negativen Ertrag dem Finanzamt vorlegen?

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            #6
            AW: Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG wo eintragen?

            Nein, müssen tust du nicht.
            Mfg

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              #7
              AW: Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG wo eintragen?

              Muss ich trotzdem die Anlage KAP ausfüllen und den Bescheid über den negativen Ertrag dem Finanzamt vorlegen?
              Man muss Verluste aus Kapitalerträgen nicht erklären! Wenn man sie nicht erklärt, kann man sie allerdings auch nicht mit positiven Kapitalerträgen verrechnen.

              Ob eine Verrechnung etwas bringen würde, können wir hier nicht beurteilen, da wir nicht wissen, um welche Summen es geht und welche positiven Kapitalerträge du derzeit oder auch in den nächsten Jahren sonst noch hast.

              Deshalb war die Antwort auf deine allererste Frage (Kommt mir dieser negative steuerpflichtige Ertrag zu gunsten?) auch vielleicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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