Hallo zusammen,
ich (Freiberufler, umsatzsteuerpflichtig) habe im Februar 2016 bei meinem Finanzamt eine Herabsenkung meiner quartalsmäßigen Steuervorauszahlung wegen sinkender Einnahmen beantragt. Dies belegte ich mit den Zahlen von 2015, wo meine Umsätze gegenüber 2014 schon deutlich gesunken waren. Der Antrag wurde vom FA auch akzeptiert.
Ich erhielt vom FA einen geänderten Vorauszahlungsbescheid, in dem neben dem Jahr 2016 aber auch die Vorauszahlungen von 2015 nachträglich (!!!) gesenkt wurden. Dementsprechend wurde mir vom FA rückwirkend die in 2015 zuviel gezahlten Steuervorauszahlungbeträge auf mein Konto zurücküberwiesen (ohne das ich bislang eine Einkommensteuererklärung für 2015 gemacht habe).
Nun stellt sich für mich allerdings die Frage, wie ich den zurückgezahlten Betrag steuerlich behandeln muss:
- Als ganz normale Einnahme, die ich 2016 versteuern und im ersten Quartal davon auch Umsatzsteuer zahlen muss?
- Oder muss ich einfach in meiner EkSt-Erklärung für 2015 die im Voraus gezahlten Steuerbeträge entsprechend dem neuen Bescheid ändern? Also so "tun" als hätte ich 2015 weniger Steuern - nämlich entsprechend des neuen Bescheids - im Voraus bezahlt?
Bzw. muss man für Steuererstattungen überhaupt Umsatzsteuer zahlen?
Vielen Dank im Voraus,
Zosh
ich (Freiberufler, umsatzsteuerpflichtig) habe im Februar 2016 bei meinem Finanzamt eine Herabsenkung meiner quartalsmäßigen Steuervorauszahlung wegen sinkender Einnahmen beantragt. Dies belegte ich mit den Zahlen von 2015, wo meine Umsätze gegenüber 2014 schon deutlich gesunken waren. Der Antrag wurde vom FA auch akzeptiert.
Ich erhielt vom FA einen geänderten Vorauszahlungsbescheid, in dem neben dem Jahr 2016 aber auch die Vorauszahlungen von 2015 nachträglich (!!!) gesenkt wurden. Dementsprechend wurde mir vom FA rückwirkend die in 2015 zuviel gezahlten Steuervorauszahlungbeträge auf mein Konto zurücküberwiesen (ohne das ich bislang eine Einkommensteuererklärung für 2015 gemacht habe).
Nun stellt sich für mich allerdings die Frage, wie ich den zurückgezahlten Betrag steuerlich behandeln muss:
- Als ganz normale Einnahme, die ich 2016 versteuern und im ersten Quartal davon auch Umsatzsteuer zahlen muss?
- Oder muss ich einfach in meiner EkSt-Erklärung für 2015 die im Voraus gezahlten Steuerbeträge entsprechend dem neuen Bescheid ändern? Also so "tun" als hätte ich 2015 weniger Steuern - nämlich entsprechend des neuen Bescheids - im Voraus bezahlt?
Bzw. muss man für Steuererstattungen überhaupt Umsatzsteuer zahlen?
Vielen Dank im Voraus,
Zosh
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