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Steuererstattung richtig versteuern

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    Steuererstattung richtig versteuern

    Hallo zusammen,

    ich (Freiberufler, umsatzsteuerpflichtig) habe im Februar 2016 bei meinem Finanzamt eine Herabsenkung meiner quartalsmäßigen Steuervorauszahlung wegen sinkender Einnahmen beantragt. Dies belegte ich mit den Zahlen von 2015, wo meine Umsätze gegenüber 2014 schon deutlich gesunken waren. Der Antrag wurde vom FA auch akzeptiert.

    Ich erhielt vom FA einen geänderten Vorauszahlungsbescheid, in dem neben dem Jahr 2016 aber auch die Vorauszahlungen von 2015 nachträglich (!!!) gesenkt wurden. Dementsprechend wurde mir vom FA rückwirkend die in 2015 zuviel gezahlten Steuervorauszahlungbeträge auf mein Konto zurücküberwiesen (ohne das ich bislang eine Einkommensteuererklärung für 2015 gemacht habe).

    Nun stellt sich für mich allerdings die Frage, wie ich den zurückgezahlten Betrag steuerlich behandeln muss:

    - Als ganz normale Einnahme, die ich 2016 versteuern und im ersten Quartal davon auch Umsatzsteuer zahlen muss?

    - Oder muss ich einfach in meiner EkSt-Erklärung für 2015 die im Voraus gezahlten Steuerbeträge entsprechend dem neuen Bescheid ändern? Also so "tun" als hätte ich 2015 weniger Steuern - nämlich entsprechend des neuen Bescheids - im Voraus bezahlt?

    Bzw. muss man für Steuererstattungen überhaupt Umsatzsteuer zahlen?

    Vielen Dank im Voraus,
    Zosh

    #2
    AW: Steuererstattung richtig versteuern

    Ein Steuerberater scheint dringend geboten!

    Die Einkommensteuer selbst ist weder eine Lieferung noch eine sonstige Leistung, kann also auch nicht umsatzsteuerpflichtig sein.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 05.04.2016, 20:47. Grund: Begriffe berichtigt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererstattung richtig versteuern

      Zitat von Zosh Beitrag anzeigen
      Bzw. muss man für Steuererstattungen überhaupt Umsatzsteuer zahlen?
      War denn in den Vorauszahlungen USt enthalten?

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        #4
        AW: Steuererstattung richtig versteuern

        Hallo,

        das ging ja fix mit den Antworten. Ich gehe mal davon aus, dass sich die 4 Vorauszahlungsbeträge Netto zusammensetzen.

        Viele Grüße,
        Zosh

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          #5
          AW: Steuererstattung richtig versteuern

          Eine Einkommensteuererstattung ist niemals Betriebseinnahme oder -ausgabe - im Gegensatz zur Umsatzsteuer. Der Vorgang hat lediglich zur Folge, dass deine Abschlusszahlung ESt 2015 höher ist.

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            #6
            AW: Steuererstattung richtig versteuern

            Hallo Kloebi,

            vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich dich richtig verstehe heißt das, dass ich die Einkommensteuererstattung in meiner am 10. April fälligen Umsatzsteuererklärung nicht zu berücksichtigen brauche, oder?

            Viele Grüße,
            Zosh

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              #7
              AW: Steuererstattung richtig versteuern

              Hallo Zosh,

              genauso ist es.

              Tschüß

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