Umzugkosten beim Wechsel der beruflich genutzten Zweitwohnung

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  • Bayer Hans-Jürgen
    Neuer Benutzer
    • 10.04.2016
    • 1

    #1

    Umzugkosten beim Wechsel der beruflich genutzten Zweitwohnung

    Meine Tochter ist verheiratet und hat ihren Hauptwohnsitz (Lebenmitttelpunkt) in München. Sie wechselte Ihre beruflich genutzte Zweitwohnung am selben Ort (Krumbach). Frage: Kann sie die Umzugskostenpauschale überhaupt ansetzen und wenn ja, dann für Ledige oder Verheiratet (sie wohnt alleine in der Zweitwohnung)
  • stiller
    Neuer Benutzer
    • 18.07.2008
    • 6439

    #2
    AW: Umzugkosten beim Wechsel der beruflich genutzten Zweitwohnung

    Zitat von Bayer Hans-Jürgen Beitrag anzeigen
    Meine Tochter ist verheiratet und hat ihren Hauptwohnsitz (Lebenmitttelpunkt) in München. Sie wechselte Ihre beruflich genutzte Zweitwohnung am selben Ort (Krumbach). Frage: Kann sie die Umzugskostenpauschale überhaupt ansetzen und wenn ja, dann für Ledige oder Verheiratet (sie wohnt alleine in der Zweitwohnung)
    Ob es geht, das sagen Dir steuerberatende Berufe. Eingetragen wird das in den Werbungskosten, je nach verwenseter Software.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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    • Elster-Tester
      Neuer Benutzer
      • 09.04.2013
      • 2511

      #3
      AW: Umzugkosten beim Wechsel der beruflich genutzten Zweitwohnung

      Nein, es können in diesem Fall nur die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden und keine Pauschalen.
      Die von Ihnen gesuchte URL ist nicht vorhanden. Aber Sie können den gesuchten Inhalt einfach finden mit unserer Suche unter www.haufe.de
      Mfg

      Kommentar

      • TomHiddlestonaa
        Gesperrt
        • 21.12.2023
        • 1

        #4
        Ja, Ihre Tochter kann auch dann Anspruch auf Mobilitätsbeihilfe haben, wenn sie verheiratet ist. Da sie allein in ihrer Zweitwohnung lebt, gilt sie steuerlich als ledig
        Zuletzt geändert von Picard777; 21.12.2023, 06:58. Grund: Link entfernt

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        • Beamtenschweiß
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2014
          • 3023

          #5
          Selten so einen MÜll gelesen wie im vostehenden Beitrag
          - Mobilitätsbeihilfe gibt es im deutschen Steuerrecht gar nicht, das ist ein Begriff aus dem SGB
          - wer verheiratet ist, ist nicht ledig. Maßgebend sind außerdem die Verhältnisse am Lebensmittelpunkt und nicht in der beruflich genutzten Zweitwohnung

          Zurück zum Thema:
          Voraussetzung für die Berücksichtigung der Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ist stets die berufliche Veranlassung dieser Aufwendungen. Bei einem Umzug anlässlich der Begründung, der Beendigung oder des Wechsels einer doppelten Haushaltsführung findet die Pauschalierungsregelung des § 10 BUKG für sonstige Umzugskosten keine Anwendung. Insoweit ist nur die Berücksichtigung der tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen möglich (R 9.11 Abs. 9 LStR).

          Bei einem Umzug am Ort der DHH sind m. E.- gar keine WK zu berücksichtigen, da der Umzug nicht beruflich veranlasst ist.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #6
            Das riecht mächtig nach Spam.

            Tschüß

            Kommentar

            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4275

              #7
              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Das riecht mächtig nach Spam.
              Der Link ist schon unsichtbar im Beitrag enthalten. Also eher SEO.

              Kommentar

              • timote
                Erfahrener Benutzer
                • 24.01.2023
                • 747

                #8
                SEO = search engine optimization im Rahmen eines Suchmaschinen-Marketings.
                Ich habe soeben eine neue "Vokabel" gelernt.

                Eine große Zukunft in diesem Forum wird der Benutzer mit dem Tom-Riddle-ähnlichen Namen wohl nicht haben.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                • Hilfsprofi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.11.2021
                  • 520

                  #9
                  Deswegen postet er ja auch in Uraltbeiträgen.

                  Kommentar

                  • holzgoe
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.01.2009
                    • 12107

                    #10
                    Zitat von timote Beitrag anzeigen
                    ....
                    Eine große Zukunft in diesem Forum wird der Benutzer mit dem Tom-Riddle-ähnlichen Namen wohl nicht haben.
                    Er ist ja schon gesperrt seit gestern. Meist tauchen diese Nutzer mit einem neuen Namen irgendwann wieder auf.

                    Tschüß

                    Kommentar

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