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Verlustausgleich
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AW: Verlustausgleich
Bei den von dir angegebenen Summen kommst du nicht auf einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.
Du müsstest Werbungskosten von über 4.200,00 € erklären können, um einen Verlustvortrag zu erreichen.
Da du die einbehaltene Kapitalertragsteuer nur über den Antrag auf Günstigerprüfung in Zeile 4 der Anlage KAP erstattet bekommen kannst, hast du entsprechend hohe positive Einkünfte.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Verlustausgleich
ich habe ebenfalls eine Frage zum Verlustausgleich.
Ich lebe und arbeite seit 8 Jahren im Nicht-EU-Ausland und entrichte dort meine Einkommensteuer.
In Deutschland fallen deshalb Negativeinkünfte (Werbungskosten: 2. Wohnsitz im Ausland, Flugkosten; gesamt ca. 3.000 EUR/Jahr), da meine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit "Null EURO" betragen. Ich erziele jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen), die über dem Sparerpauschbetrag liegen.
Ich möchte keinen Verlustvortrag, da ich in absehbarer Zeit keine Tätigkeit in Deutschland aufnehmen werde.
Gibt es eine Möglichkeit die Negativeinnahmen aus unselbständiger Arbeit mit den positiven Kapitaleinnahmen im gleichen Veranlagungsjahr zu verrechnen? Was muss ich dazu tun?Zuletzt geändert von gumo; 23.01.2017, 12:33.
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AW: Verlustausgleich
Hallo gumo,
worin besteht denn deine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ? Im nächsten Satz schreibst du von unselbstständiger Tätigkeit.
Wenn du alle Einkünfte in der Steuererklärung angibst -> wegen mir Verlust aus selbstständiger Tätigkeit und positive Kapitalerträge hast du einen Gesamtbetrag der Einkünfte, davon wird dann das zu versteuernde Einkommen ermittelt.
Tschüß
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AW: Verlustausgleich
es muss natürlich unselbständig sein
Nochmals zu meinem Anliegen. Das ELSTER Steuerprogramm macht mit meinen Angaben folgendes
die negativen Einnahmen aus unselbständiger Arbeit (Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen) werden nicht mit den positiven Kapitaleinnahmen verrechnet. Vielmehr wird das Negativeinkommen aus unselbständiger Arbeit auf Null gesetzt und nur die positiven Kapitaleinnahmen (25% Abschlagsteuer) berücksichtigt.
Ich war bislang der Meinung, das ein Verlustausgleich automatisch im gleichen Steuerjahr erfolgt, falls keine Vor- oder Rückverlagerung beantragt wurde. Mein Einkommen unter Berücksichtigung der Verrechnung von Negativeinnahmen aus unselbständiger Arbeit mit positiven Einkünften aus Kapitaleinnahmen ist positiv und liegt weit unterhalb des Grundfreibetrages. Damit ergibt sich eine Steuerlast von Null.
Wo liegt hier mein Denkfehler oder spinnt das ELSTER-ProgrammZuletzt geändert von gumo; 23.01.2017, 13:53.
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AW: Verlustausgleich
Ich war bislang der Meinung, das ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages eine Steuerlast von Null ergibt.Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Verlustausgleich
ich habe eine Möglichkeit gefunden, dass im ELSTER-Programm die negativen Einnahmen aus unselbständiger Arbeit (Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen) mit den positiven Kapitaleinnahmen gegenseitig verrechnet werden.
In der Anlage N Zeile 4 ist im Kästchen - ich beantrage Günstigerprüfung" ein Haken zu setzen.
Ob das auch das zuständige Finanzamt akzeptiert, ist mir nicht bekannt.
Habt Ihr darin diesbezügliche Erfahrungen?
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AW: Verlustausgleich
Hallo gumo,
du meinst sicherlich die Anlage KAP Zeile 4, eine Angabe in Zeile 4 bis 6 muss da mindestens sein.
Das wundert mich , denn ohne erfolgreiche Plausiprüfung kriegst du gar keine Steuerberechnung hin.
Mit was für einem ELSTER-Programm arbeitest du eigentlich ?
Tschüß
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AW: Verlustausgleich
Du schreibst:
Ich lebe und arbeite seit 8 Jahren im Nicht-EU-Ausland und entrichte dort meine Einkommensteuer.
In Deutschland fallen deshalb Negativeinkünfte (Werbungskosten: 2. Wohnsitz im Ausland, Flugkosten; gesamt ca. 3.000 EUR/Jahr), da meine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit "Null EURO" betragen. Ich erziele jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen), die über dem Sparerpauschbetrag liegen.Freundliche Grüße
Charlie24
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