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    Verlustausgleich

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    Zuletzt geändert von Steuerlaie123; 31.05.2020, 10:12.

    #2
    AW: Verlustausgleich

    Bei den von dir angegebenen Summen kommst du nicht auf einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Du müsstest Werbungskosten von über 4.200,00 € erklären können, um einen Verlustvortrag zu erreichen.

    Da du die einbehaltene Kapitalertragsteuer nur über den Antrag auf Günstigerprüfung in Zeile 4 der Anlage KAP erstattet bekommen kannst, hast du entsprechend hohe positive Einkünfte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustausgleich

      ich habe ebenfalls eine Frage zum Verlustausgleich.
      Ich lebe und arbeite seit 8 Jahren im Nicht-EU-Ausland und entrichte dort meine Einkommensteuer.
      In Deutschland fallen deshalb Negativeinkünfte (Werbungskosten: 2. Wohnsitz im Ausland, Flugkosten; gesamt ca. 3.000 EUR/Jahr), da meine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit "Null EURO" betragen. Ich erziele jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen), die über dem Sparerpauschbetrag liegen.
      Ich möchte keinen Verlustvortrag, da ich in absehbarer Zeit keine Tätigkeit in Deutschland aufnehmen werde.
      Gibt es eine Möglichkeit die Negativeinnahmen aus unselbständiger Arbeit mit den positiven Kapitaleinnahmen im gleichen Veranlagungsjahr zu verrechnen? Was muss ich dazu tun?
      Zuletzt geändert von gumo; 23.01.2017, 12:33.

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        #4
        AW: Verlustausgleich

        Hallo gumo,

        worin besteht denn deine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ? Im nächsten Satz schreibst du von unselbstständiger Tätigkeit.
        Wenn du alle Einkünfte in der Steuererklärung angibst -> wegen mir Verlust aus selbstständiger Tätigkeit und positive Kapitalerträge hast du einen Gesamtbetrag der Einkünfte, davon wird dann das zu versteuernde Einkommen ermittelt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Verlustausgleich

          es muss natürlich unselbständig sein

          Nochmals zu meinem Anliegen. Das ELSTER Steuerprogramm macht mit meinen Angaben folgendes
          die negativen Einnahmen aus unselbständiger Arbeit (Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen) werden nicht mit den positiven Kapitaleinnahmen verrechnet. Vielmehr wird das Negativeinkommen aus unselbständiger Arbeit auf Null gesetzt und nur die positiven Kapitaleinnahmen (25% Abschlagsteuer) berücksichtigt.
          Ich war bislang der Meinung, das ein Verlustausgleich automatisch im gleichen Steuerjahr erfolgt, falls keine Vor- oder Rückverlagerung beantragt wurde. Mein Einkommen unter Berücksichtigung der Verrechnung von Negativeinnahmen aus unselbständiger Arbeit mit positiven Einkünften aus Kapitaleinnahmen ist positiv und liegt weit unterhalb des Grundfreibetrages. Damit ergibt sich eine Steuerlast von Null.
          Wo liegt hier mein Denkfehler oder spinnt das ELSTER-Programm
          Zuletzt geändert von gumo; 23.01.2017, 13:53.

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            #6
            AW: Verlustausgleich

            Ich war bislang der Meinung, das ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages eine Steuerlast von Null ergibt.
            Vermutlich hast du dabei übersehen, dass deine im Ausland erzielten Einkünfte zwar dort versteuert werden, in Deutschland aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen dürften.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Verlustausgleich

              ich habe eine Möglichkeit gefunden, dass im ELSTER-Programm die negativen Einnahmen aus unselbständiger Arbeit (Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen) mit den positiven Kapitaleinnahmen gegenseitig verrechnet werden.
              In der Anlage N Zeile 4 ist im Kästchen - ich beantrage Günstigerprüfung" ein Haken zu setzen.
              Ob das auch das zuständige Finanzamt akzeptiert, ist mir nicht bekannt.
              Habt Ihr darin diesbezügliche Erfahrungen?

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                #8
                AW: Verlustausgleich

                Hallo gumo,

                du meinst sicherlich die Anlage KAP Zeile 4, eine Angabe in Zeile 4 bis 6 muss da mindestens sein.
                Das wundert mich , denn ohne erfolgreiche Plausiprüfung kriegst du gar keine Steuerberechnung hin.

                Mit was für einem ELSTER-Programm arbeitest du eigentlich ?


                Tschüß
                Zuletzt geändert von holzgoe; 24.01.2017, 13:17. Grund: Ergänzung

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                  #9
                  AW: Verlustausgleich

                  Du schreibst:

                  Ich lebe und arbeite seit 8 Jahren im Nicht-EU-Ausland und entrichte dort meine Einkommensteuer.
                  In Deutschland fallen deshalb Negativeinkünfte (Werbungskosten: 2. Wohnsitz im Ausland, Flugkosten; gesamt ca. 3.000 EUR/Jahr), da meine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit "Null EURO" betragen. Ich erziele jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen), die über dem Sparerpauschbetrag liegen.
                  Dann hast du doch sicher deiner Einkommensteuererklärung die Anlage N-Aus beigefügt und deine ausländischen Einkünfte dort erklärt?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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