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Beschäftigung während der Elternzeit

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    Beschäftigung während der Elternzeit

    In unserem Büro herrscht grad etwas Verwirrung bzgl. des Anlegens einer Mitarbeiterin in
    unserem Abrechnungssystem.

    Die Mitarbeiterin arbeitet in Filiale A. Zurzeit ist sie in Elternzeit. Sie möchte sich aber während der Elternzeit etwas dazu verdienen.
    Es wird eine Kraft in Filiale B gesucht und diese Mitarbeiterin wird dort in Teilzeit während der Elternzeit beschäftigt.

    Nun sind einige Kolleginnen der Meinung, dass die Elternzeit dieser Mitarbeiterin in Filiale A beendet wird und sie systemtechnisch auf Filiale B
    umgeschlüsselt wird. Sie argumentieren, dass es zu Problemen mit ElStam kommen wird, weil zwei Beschäftigungen bei einem Arbeitgeber.
    Andere Kolleginnen würden diese Mitarbeiterin neu in Filiale B anlegen, da die Elternzeit noch nicht beendet ist. Die Beschäftigung in Filiale A ruht ja.


    Wie ist es richtig?

    #2
    AW: Beschäftigung während der Elternzeit

    Hallo Tanja2402,

    ich denke mit arbeitsrechtlichen Fragen ist ein ELSTER-Anwenderforum überfordert.
    Erfolgt die Beschäftigung während der Elternzeit etwa auf Minijob-Basis pauschal besteuert ?
    Dann wäre das kein Fall für ELSTAM.
    Wenn es nur ein Arbeitgeber ist -> gibt es doch grundsätzlich nur eine Beschäftigung als HAG.
    Oder ist Filiale B ein eigenständiger Betrieb ?
    Dann wäre eventuell das Arbeitsverhältnis bei A in Elternzeit der HAG und Filiale B der NAG mit der Folge Beschäftigung in Steuerklasse VI.

    Tschüß

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      #3
      AW: Beschäftigung während der Elternzeit

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Tanja2402,

      ich denke mit arbeitsrechtlichen Fragen ist ein ELSTER-Anwenderforum überfordert.
      Ups...sorry.

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Erfolgt die Beschäftigung während der Elternzeit etwa auf Minijob-Basis pauschal besteuert ?
      Dann wäre das kein Fall für ELSTAM.
      Nein...sie wird mit 25 Stunden in der Woche beschäftigt.

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Wenn es nur ein Arbeitgeber ist -> gibt es doch grundsätzlich nur eine Beschäftigung als HAG.
      Oder ist Filiale B ein eigenständiger Betrieb ?
      Dann wäre eventuell das Arbeitsverhältnis bei A in Elternzeit der HAG und Filiale B der NAG mit der Folge Beschäftigung in Steuerklasse VI.

      Tschüß
      das ist bei uns nicht sooo einfach zu beschreiben...mal sehen, ob ich es verständlich herüberbringe.

      Es gibt mehrere Filialen, die einzelnen Regionen zu geordnet sind. Die Regionen sind eigenständig Betriebe, wie Aldi, Lidl und Co.

      Besagte Mitarbeiterin bleibt in ein und derselben Regionale. Ein HAG.
      Eine Beschäftigung in einer anderen Regionale wäre dann wieder eine andere Konstellation?

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        #4
        AW: Beschäftigung während der Elternzeit

        Hallo

        hier:http://www.rund-ums-baby.de/familien...elternzeit.htm

        ist der arbeitsrechtliche Part ganz gut beschrieben. Für die Verschlüsselung ELSTAM würde ich mal das Finanzamt fragen.

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          #5
          AW: Beschäftigung während der Elternzeit

          Zitat von Tanja2402 Beitrag anzeigen
          ........

          Es gibt mehrere Filialen, die einzelnen Regionen zu geordnet sind. Die Regionen sind eigenständig Betriebe, wie Aldi, Lidl und Co.

          Besagte Mitarbeiterin bleibt in ein und derselben Regionale. Ein HAG.
          Eine Beschäftigung in einer anderen Regionale wäre dann wieder eine andere Konstellation?
          Hallo Tanja2402,

          wenn die andere Regionale ein eigenständiger Betrieb ist -> dann wäre das wie ein zweites Arbeitsverhältnis ein zweiter Arbeitgeber mit der Folge Anmeldung in ELSTAM als NAG mit der Steuerklasse VI.
          Aber wie gesagt, dass entscheidet nicht das Finanzamt -> sondern der AG muss wissen, was bin ich !

          Tschüß

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            #6
            AW: Beschäftigung während der Elternzeit

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo Tanja2402,

            wenn die andere Regionale ein eigenständiger Betrieb ist -> dann wäre das wie ein zweites Arbeitsverhältnis ein zweiter Arbeitgeber mit der Folge Anmeldung in ELSTAM als NAG mit der Steuerklasse VI.
            Aber wie gesagt, dass entscheidet nicht das Finanzamt -> sondern der AG muss wissen, was bin ich !

            Tschüß
            Jupp...DAS seh ich genauso! meine alteingessenen Kolleginnen aber wohl nicht.

            Kurz nochmals nachgehakt...zu meinem Verständnis:

            Die MA bleibt in "ihrer" Regionale und in ihrer Filiale, dann darf ich die ruhende MA mit dieser Personalnummer abterminieren und wieder abrechnen? Es bleibt ein Lohnkonto?


            DANKE!!!!

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              #7
              AW: Beschäftigung während der Elternzeit

              Hallo Tanja2402,

              ich würde das so sehen und der Link von sophie m. bestätigt das eigentlich auch unter dem Stichpunkt Beschäftigung beim eigenen Arbeitgeber.

              Tschüß

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                #8
                AW: Beschäftigung während der Elternzeit

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo Tanja2402,

                ich würde das so sehen und der Link von sophie m. bestätigt das eigentlich auch unter dem Stichpunkt Beschäftigung beim eigenen Arbeitgeber.

                Tschüß
                Jupp...das ist die arbeitsrechtliche Seite. Daran halten wir uns auch!

                Meine Frage bezieht sich aber mehr auf den abrechnungstechnischen Ablauf. ;-)


                Danke Euch!

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