Verpflegungsmehraufwand

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  • Lena 75
    Neuer Benutzer
    • 25.04.2016
    • 2

    #1

    Verpflegungsmehraufwand

    Hallo,
    im Jahr 2015 war ich eine Woche auf einem betrieblichen Seminar. Die Fahrtkosten sowie die Verpflegung wurde von meinem Arbeitgeber übernommen.
    Kann ich dann in der Steuererklärung die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand angeben?

    Vielen Dank für die Hilfe.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46022

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand

    Die Frage hat zwar mit Elster nichts zu tun und auch nicht dem Unterforum, in dem du die Frage gestellt hast,

    aber meiner unverbindlichen Meinung nach lautet die Antwort klar: Nein! Du hattest nämlich keinen Aufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Elster-Tester
      Neuer Benutzer
      • 09.04.2013
      • 2511

      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand

      Da die Erstattung des Arbeitgebers gegengerechnet wird, ist es ein Nullsummenspiel.
      Mfg

      Kommentar

      • Basteltyp
        Neuer Benutzer
        • 10.01.2012
        • 2275

        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        aber meiner unverbindlichen Meinung nach lautet die Antwort klar: Nein! Du hattest nämlich keinen Aufwand.
        Hallo,
        dieses klare NEIN steht aber im Gegensatz zur hier getätigten Aussage:

        Post Nr. 2
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46022

          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand

          Ich sehe da keinen Widerspruch. Die TE schreibt:

          Die Fahrtkosten sowie die Verpflegung wurde von meinem Arbeitgeber übernommen.

          Sie hat nicht geschrieben, dass sie selbst steuerfreie Verpflegungszuschüsse erhalten hat.
          Bei Seminaren wird das durchaus so praktiziert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Basteltyp
            Neuer Benutzer
            • 10.01.2012
            • 2275

            #6
            AW: Verpflegungsmehraufwand

            unter diesem Aspekt, OK.
            Gruß, Basteltyp

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            • Lena 75
              Neuer Benutzer
              • 25.04.2016
              • 2

              #7
              AW: Verpflegungsmehraufwand

              Hallo,

              vielen Dank für eure Hilfe.

              Noch eine Ergänzung: Ich habe von meinem Arbeitgeber keine steuerfreien Verpflegungszuschüsse erhalten.

              Kommentar

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