Hallo zusammen, ich hatte bis 2001 einen Gewerbebetrieb den ich wg. Gewerbeuntersagung aufgeben musste. In 2014 konnte ich wiedereröffnen und bezahle nun in Raten die alten Schulden des ehemaligen Betriebes ab ( rund 3000 EUR p.a). Es handelt sich bei den beiden Betrieben um die gleiche Berufsausübung. Kann ich diese Zahlungen in meiner aktuellen Buchhaltung als nachträgliche Betriebsausgaben deklarieren? Danke für Tips.
Grüsse
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