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nachträgliche Betriebsausgaben

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    nachträgliche Betriebsausgaben

    Hallo zusammen, ich hatte bis 2001 einen Gewerbebetrieb den ich wg. Gewerbeuntersagung aufgeben musste. In 2014 konnte ich wiedereröffnen und bezahle nun in Raten die alten Schulden des ehemaligen Betriebes ab ( rund 3000 EUR p.a). Es handelt sich bei den beiden Betrieben um die gleiche Berufsausübung. Kann ich diese Zahlungen in meiner aktuellen Buchhaltung als nachträgliche Betriebsausgaben deklarieren? Danke für Tips.

    Grüsse

    #2
    AW: nachträgliche Betriebsausgaben

    Zitat von robert1126 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen, ich hatte bis 2001 einen Gewerbebetrieb den ich wg. Gewerbeuntersagung aufgeben musste. In 2014 konnte ich wiedereröffnen und bezahle nun in Raten die alten Schulden des ehemaligen Betriebes ab ( rund 3000 EUR p.a). Es handelt sich bei den beiden Betrieben um die gleiche Berufsausübung. Kann ich diese Zahlungen in meiner aktuellen Buchhaltung als nachträgliche Betriebsausgaben deklarieren? Danke für Tips.

    Grüsse
    Frage einen Steuerberater, denn Steuerberatung ist uns Usern nicht erlaubt.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: nachträgliche Betriebsausgaben

      Bei Rückzahlung von Schulden muss man auf jeden Fall gedanklich immer trennen zwischen Zinsen und Tilgung!

      Das nur als Hinweis, bevor wieder die Antwort kommt, einen Steuerberater könne man sich nicht leisten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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