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Daten von Elster abrufen

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    Daten von Elster abrufen

    Liebe Steuerpflichtige,
    in den vergangen Jahren (vor 2014) war ich getrennt veranlagt. Habe dann Aufgrund meines WISO Programmes eine gemeinsame Veranlagung gewählt.
    Wenn ich nun die Daten des Finanzamtes abrufe füllt Elster brav meine Letztjährigen Daten in meine Steuersoftware. Nur die Daten meiner Frau werden nicht eingetragen(aktualisiert). Die muss ich dann händisch nachtragen.
    Steuernummer und ID sind für uns beide vorhanden.
    Kann mir hier bitte jemand Hilfe geben???


    Mit freundlichem Gruß

    #2
    AW: Daten von Elster abrufen

    Wenn ich nun die Daten des Finanzamtes abrufe füllt Elster brav meine Letztjährigen Daten in meine Steuersoftware. Nur die Daten meiner Frau werden nicht eingetragen(aktualisiert)
    Wenn du unter letztjährige Daten den Belegabruf vom Finanzamt meinst, dann solltest du den Belegabruf für deine Ehefrau in deinem eigenen Konto beantragen.
    Man kann in einer Steuererklärung ja immer nur ein Zertifikat zum Belegabruf auswählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Daten von Elster abrufen

      Danke Charlie24,
      nur finde ich unter den Formularen keines finden welches dafür gemacht ist, überhaupt muss sich meine Frau nicht an das FA wenden? Könnte ja jeder daher kommen. Beispiel geschiedene Partner.

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        #4
        AW: Daten von Elster abrufen

        Wie das bei deinem Programm geht, weiß ich leider auch nicht. Wenn es ein Menü Belegabruf gibt, schau mal dort nach! Stichwort Belegabruf für andere Personen

        Du kannst den Belegabruf auch direkt im ElsterOnline-Portal unter Dienste beantragen. Falls deine Frau ein eigenes Online-Konto hat, wird die Nachricht zu deinem Antrag an ihr Konto geschickt.

        Sie kann den Belegabruf dann dort freischalten. Falls sie kein eigenes Konto hat, erhält sie per Post einen Freischaltcode. Wenn sie dir den gibt, kannst du die Freischaltung durchführen.

        Wenn nicht, dann musst du weiter händisch eingeben. Du siehst, es kann nicht jeder daher kommen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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