Guten Tag,
Ich muss das Formular für 2015 ausführen und habe paar Fragen dazu.
1) Im Jahr 2015 haben meine medizinische Kosten die zumutbare Belastung überstiegen.
Eventuell wird Krankenkasse ein Teil der Kosten erstatten (also nicht Krankenkasse-Beitrag und nicht Bonus, sondern "echte" Kosten).
Aktuell es ist noch nicht klar, wie viel und wann die Krankenkasse erstatten wird.
Es kann vorkommen, dass Erstattung (wenn überhaupt) erst in 2017 kommt.
Auch mit maximal mögliche Erstattung wäre die zumutbare Belastung überstiegen.
Im Elster-Formular gibt's ein Feld wo man erstattete Kosten (oder falls Anspruch auf Erstattung gibt) eintragen soll.
Was soll ich in das Feld eintragen?
Die erstattete Kosten sind noch nicht bekannt, es gab keine Erstattung in 2015, Erstattung wurde noch nicht beantragt.
Was soll man später gemacht werden falls Erstattung von eingetragene (erwartete) Summe abweichen wird?
2) Im 2015 wurden bei mir auch Sanierungsarbeiten in Wohnung geführt.
Die Arbeiten erfühlen "Energieeffizient sanieren programm 430" und deswegen können Kosten teilweise erstattet werden.
Kann man Dienstleistung-Kosten, die an der Wochung gemacht wurden, als Haushaltsnahe Dienstleistungen von der steuer absetzen falls die Dienstleistung-Kosten nicht für "Energieeffizient sanieren programm" in Anspruch genommen werden?
In anderen Worten: kann man für "Energieeffizient sanieren programm" nur die Materialkosten in Anspruch nehmen und die Dienstleistung-Kosten von Steuer absetzen?
Danke im Voraus!
Ich muss das Formular für 2015 ausführen und habe paar Fragen dazu.
1) Im Jahr 2015 haben meine medizinische Kosten die zumutbare Belastung überstiegen.
Eventuell wird Krankenkasse ein Teil der Kosten erstatten (also nicht Krankenkasse-Beitrag und nicht Bonus, sondern "echte" Kosten).
Aktuell es ist noch nicht klar, wie viel und wann die Krankenkasse erstatten wird.
Es kann vorkommen, dass Erstattung (wenn überhaupt) erst in 2017 kommt.
Auch mit maximal mögliche Erstattung wäre die zumutbare Belastung überstiegen.
Im Elster-Formular gibt's ein Feld wo man erstattete Kosten (oder falls Anspruch auf Erstattung gibt) eintragen soll.
Was soll ich in das Feld eintragen?
Die erstattete Kosten sind noch nicht bekannt, es gab keine Erstattung in 2015, Erstattung wurde noch nicht beantragt.
Was soll man später gemacht werden falls Erstattung von eingetragene (erwartete) Summe abweichen wird?
2) Im 2015 wurden bei mir auch Sanierungsarbeiten in Wohnung geführt.
Die Arbeiten erfühlen "Energieeffizient sanieren programm 430" und deswegen können Kosten teilweise erstattet werden.
Kann man Dienstleistung-Kosten, die an der Wochung gemacht wurden, als Haushaltsnahe Dienstleistungen von der steuer absetzen falls die Dienstleistung-Kosten nicht für "Energieeffizient sanieren programm" in Anspruch genommen werden?
In anderen Worten: kann man für "Energieeffizient sanieren programm" nur die Materialkosten in Anspruch nehmen und die Dienstleistung-Kosten von Steuer absetzen?
Danke im Voraus!
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