Hallo liebes Forum,
zu allererst natürlich ein herzliches "Hallo zusammen" da ich ganz neu hier bin - und noch dazu einer der besonders beliebten blutigen Anfänger in Steuerfragen bin. Ich würde euch bitten, mir bei meinen ersten Steuererklärungen etwas unter die Arme zu greifen.
Kurz die Ausgangslage zusammengefasst:
- Steuererklärungen für die Jahre 2012 - 2015 sollen gemacht und gemeinsam abgegeben werden (Ich hoffe das macht so überhaupt Sinn und führt nicht von vornherein zu großer Verwirrung im FA... ?!?)
- Im Jahr 2012 keine Einkünfte allerdings ein doch beträchtlicher Verlust durch hohe Kosten für eine Zweitausbildung.
- Jahre 2013 - 2015 ganz normal als Angestellter beschäftigt, keine Besonderheiten.
Nun zu den Fragen:
- Muss / soll ich in den Steuererklärungen der Jahre 2013 - 2015 in Zeile 92 das Feld "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag [...] festgestellt" ankreuzen? Ich gehe zwar davon aus, dass der Verlust aus dem Jahr 2012 anerkannt wird, allerdings habe ich dafür ja noch keinen Bescheid (da die Erklärung ja gemeinsam mit den anderen abgegeben wird). Wie wäre in so einem Fall also das sinnvollste Vorgehen?
- Muss ich in Zeile 1 am Mantelbogen "Einkommenssteuererklärung", "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" oder beides ankreuzen. Ich denke nur "Einkommenssteuererklärung" müsste ausreichend sein, oder?
- Welche Nachweise sind in so einem Fall erforderlich? Soll ich einfach den Nachweis meiner Erstausbildung beilegen um darzulegen, dass sich die Verluste aus einer Zweitausbildung ergeben? Und wie macht man dem Finanzamt die Arbeit am leichtesten? Alle Nachweise in einem separaten Umschlag beilegen? Ein Beiblatt schreiben um die Zuordnung zu erleichtern? Oder sind die Jungs und Mädls so routiniert dass das alles egal ist ?
- Mir ist bewusst, dass sowas natürlich pauschal schwer zu sagen ist. Aber ganz grob als Richtwert: Wie lange dauert es ca. von der Abgabe aller 4 Steuererklärungen bis schließlich das Geld auf dem Konto ist?
Fragen über Fragen - tut mir leid, dass ich so wenig Ahnung habe, aber wenn sich jemand finden ließe der so liebe wäre zumindest einen Teil zu beantworten wäre das wirklich eine große Hilfe.
Vielen Dank schonmal für eure Unterstützung, lieber Gruß!
zu allererst natürlich ein herzliches "Hallo zusammen" da ich ganz neu hier bin - und noch dazu einer der besonders beliebten blutigen Anfänger in Steuerfragen bin. Ich würde euch bitten, mir bei meinen ersten Steuererklärungen etwas unter die Arme zu greifen.
Kurz die Ausgangslage zusammengefasst:
- Steuererklärungen für die Jahre 2012 - 2015 sollen gemacht und gemeinsam abgegeben werden (Ich hoffe das macht so überhaupt Sinn und führt nicht von vornherein zu großer Verwirrung im FA... ?!?)
- Im Jahr 2012 keine Einkünfte allerdings ein doch beträchtlicher Verlust durch hohe Kosten für eine Zweitausbildung.
- Jahre 2013 - 2015 ganz normal als Angestellter beschäftigt, keine Besonderheiten.
Nun zu den Fragen:
- Muss / soll ich in den Steuererklärungen der Jahre 2013 - 2015 in Zeile 92 das Feld "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag [...] festgestellt" ankreuzen? Ich gehe zwar davon aus, dass der Verlust aus dem Jahr 2012 anerkannt wird, allerdings habe ich dafür ja noch keinen Bescheid (da die Erklärung ja gemeinsam mit den anderen abgegeben wird). Wie wäre in so einem Fall also das sinnvollste Vorgehen?
- Muss ich in Zeile 1 am Mantelbogen "Einkommenssteuererklärung", "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" oder beides ankreuzen. Ich denke nur "Einkommenssteuererklärung" müsste ausreichend sein, oder?
- Welche Nachweise sind in so einem Fall erforderlich? Soll ich einfach den Nachweis meiner Erstausbildung beilegen um darzulegen, dass sich die Verluste aus einer Zweitausbildung ergeben? Und wie macht man dem Finanzamt die Arbeit am leichtesten? Alle Nachweise in einem separaten Umschlag beilegen? Ein Beiblatt schreiben um die Zuordnung zu erleichtern? Oder sind die Jungs und Mädls so routiniert dass das alles egal ist ?
- Mir ist bewusst, dass sowas natürlich pauschal schwer zu sagen ist. Aber ganz grob als Richtwert: Wie lange dauert es ca. von der Abgabe aller 4 Steuererklärungen bis schließlich das Geld auf dem Konto ist?
Fragen über Fragen - tut mir leid, dass ich so wenig Ahnung habe, aber wenn sich jemand finden ließe der so liebe wäre zumindest einen Teil zu beantworten wäre das wirklich eine große Hilfe.
Vielen Dank schonmal für eure Unterstützung, lieber Gruß!
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