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Verrechnung von Eltergeld (Lohnersatzleistung) mit studienbedingten Werbungskosten

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    Verrechnung von Eltergeld (Lohnersatzleistung) mit studienbedingten Werbungskosten

    Hallo,

    ist eine Verrechnung von Elterngeld mit Verlustvorträgen aus vergangenen Jahren bzw. Werbungskosten aus dem gleichen Jahr möglich?

    Ich bin aktuell im Masterstudium (Zweitstudium, daher können studienbezogene Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden).

    Für 2014 habe ich eine Steuerbescheinigung mit Verlustvortrag über ca. 1000 € erhalten, nach Verrechnung meiner Werbungskosten mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. In meiner Steuererklärung für 2015 könnte ich Werbungskosten i.H.v. ca. 1200 € geltend machen. Einkünfte hatte ich in diesem Jahr nicht, habe aber Elterngeld i.H.v 9x300€ = 2700€ erhalten.

    Meine Frage ist jetzt, ob der Verlustvortrag aus 2014 sowie die Werbungskosten aus 2015 mit dem Elterngeld verrechnet werden (und dann letztendlich kein Verlustvortrag ins Jahr 2016 mehr übrig bleibt) oder ob eine Verrechnung nicht durchgeführt wird, da Elterngeld in dem Sinne kein steuerpflichtiges Einkommen ist, sondern nur dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

    Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt - sonst freue ich mich über Rückfragen.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    MfG, Student.

    #2
    AW: Verrechnung von Eltergeld (Lohnersatzleistung) mit studienbedingten Werbungskost

    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung!

    Also entweder bitte selbst nachlesen oder einfach die Sachverhalte in ElsterFormular eingeben und sehen, was dabei raus kommt.

    Der festgestellte Verlustvortrag kann hierbei in das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung eingetragen werden

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verrechnung von Eltergeld (Lohnersatzleistung) mit studienbedingten Werbungskost

      Vielen Dank für die Antwort.
      In dem von Ihnen zitierten Gesetzestext ebenso wie in einer langen steuerrechtlichen Recherche habe ich leider keine konkrete Antwort auf meine Frage erhalten.

      Der Tipp, die Daten ganz konkret in das Elster Formular einzugeben und eine Musterberechnung durchführen zu lassen, hat mir vielleicht weitergeholfen.
      Für das Jahr 2015 wird nun durch die Werbungskosten ein negatives zu versteuerndes Einkommen i.H.v. ca. -1200€ (also die Höhe der Werbungskosten) ausgewiesen. Das Elterngeld findet keinen Eingang in die Berechnung der Einkünfte.

      Kann ich daraus schließen, dass es sich auch nicht auf den Verlustvortrag von 2014 und für 2016 auswirkt?
      Trotz Eingabe meines Vorjahresverlustvortrags in das Formular "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" wird in der Berechnung auf ElsterFormular keine Änderung vorgenommen.

      Gibt es eine Möglichkeit, auf ElsterFormular den Verlustvortrag für 2016 berechnen zu lassen? Oder enspricht der unter "Einkünfte/ zu versteuerndes Einkommen" ausgewiesene negative Betrag dem Verlustvortrag?
      Primär geht es mir ja nicht um die Höhe der in 2015 zu zahlenden Steuer (die aufgrund fehlenden Lohneinkommens 0€ ist), sondern um die Höhe des Verlustvortrags...
      Zuletzt geändert von Student.; 28.05.2016, 15:08.

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        #4
        AW: Verrechnung von Eltergeld (Lohnersatzleistung) mit studienbedingten Werbungskost

        Oder enspricht der unter "Einkünfte/ zu versteuerndes Einkommen" ausgewiesene negative Betrag dem Verlustvortrag?
        Der negative Wert bei Gesamtbetrag der Einkünfte ist für den Verlustvortrag nach 2016 maßgeblich, nicht das zu versteuernde Einkommen!

        Kann ich daraus schließen, dass es sich auch nicht auf den Verlustvortrag von 2014 und für 2016 auswirkt?
        Trotz Eingabe meines Vorjahresverlustvortrags in das Formular "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" wird in der Berechnung auf ElsterFormular keine Änderung vorgenommen.
        Damit sollte doch geklärt sein, dass die Verluste nicht mit dem Elterngeld verrechnet werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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