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Dienstfahrzeug 1% Regelung

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    Dienstfahrzeug 1% Regelung

    Hallo, mein Mann hat ein Dienstfahrzeug (Außendienstmitarbeiter) mit der 1% Regelung. Keine 0,03 % Regelung und auch kein Fahrtenbuch.
    Kann ich da bei der Steuererklärung irgendwas angeben?

    #2
    AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

    Zitat von Christina82 Beitrag anzeigen
    Hallo, mein Mann hat ein Dienstfahrzeug (Außendienstmitarbeiter) mit der 1% Regelung. Keine 0,03 % Regelung und auch kein Fahrtenbuch.
    Kann ich da bei der Steuererklärung irgendwas angeben?
    Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Das hier ist ein Elster-Forum und mit Elster hat deine Frage weniger zu tun.

    Grundsätzlich gilt :
    Da der Arbeitgeber die Versteuerung bereits vorgenommen hat, muss in der Steuererklärung diesbezüglich nichts mehr angegeben werden.
    Mfg

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      #3
      AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

      Ich weiß das ich da eigentlich nen Steuerberater fragen müsste, aber ich dachte vielleicht kann mir hier einer kurz helfen.
      Vielen lieben Dank

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        #4
        AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

        Hallo Christina82,

        du hast deine Frage ausgerechnet auch im Forum für Arbeitgeber gestellt, die Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen für ihre Arbeitnehmer haben.
        Um andere hilfesuchende User nicht zu verwirren, verschiebe ich das Thema mal.

        Tschüß

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          #5
          AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

          Nur mal so:
          meinem Arbeitgeber würde ich da nicht vertrauen.
          Ich muss jedes Jahr den Geldwerten Vorteil korrigieren. Der Arbeitgeber ist nicht in der Lage zu berücksichtigen, dass ich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre. Ich muss das jedes Jahr wieder korrigieren. Außerdem bekommt er es nicht hin, die Tankkarte steuerlich korrekt abzurechnen.

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            #6
            AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

            Hallo trabajador,

            wie machst du das mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren und der Arbeitgeber gibt dir eine Tankkarte ?
            Das sollte ja problematisch sein.

            Tschüß

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              #7
              AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo trabajador,

              wie machst du das mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren und der Arbeitgeber gibt dir eine Tankkarte ?
              Das sollte ja problematisch sein.

              Tschüß
              Warum sollte das problematisch sein?
              Ich nutze Dienstwagen und Tankkarte ausschließlich privat.Fuer die Tankkarte zahle ich eine kilometerabhaengige Pauschale, die bei der Versteuerung abgezogen wird.

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                #8
                AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

                Um mal kurz deine Frage zu beantworten: Nein, da kannst du in der Steuererklärung nichts als Werbungskosten angeben.

                Eine Berichtigung des vom AG versteuerten geldwerten Vorteils ist nur möglich, wenn für den Firmenwagen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wurde.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Um mal kurz deine Frage zu beantworten: Nein, da kannst du in der Steuererklärung nichts als Werbungskosten angeben.

                  Eine Berichtigung des vom AG versteuerten geldwerten Vorteils ist nur möglich, wenn für den Firmenwagen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wurde.
                  Wo hast du diese Weishaiten her? Mit dem Wort "nur" sollte man sehr vorsichtig umgehen. Ich praktiziere das seit Jahren.
                  Zuletzt geändert von trabajador; 09.06.2016, 13:03.

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                    #10
                    AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

                    Wo hast du diese Weishaiten her?
                    Es macht einen Unterschied, ob nur eine von der Lohnbuchhaltung nicht berücksichtigte Eigenbeteiligung korrigiert werden muss oder ob jemand statt der 1%-Methode mit tatsächlichen KFZ-Kosten versteuern will.

                    Letzteres geht eben nur mit ordnungsgemäßem Fahrtenbuch.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Es macht einen Unterschied, ob nur eine von der Lohnbuchhaltung nicht berücksichtigte Eigenbeteiligung korrigiert werden muss oder ob jemand statt der 1%-Methode mit tatsächlichen KFZ-Kosten versteuern will.

                      Letzteres geht eben nur mit ordnungsgemäßem Fahrtenbuch.
                      Ja, richtig. In beiden Fällen korrigiert man den Geldwerten Vorteil. Übrigens habe ich ihn schon öfter auch aus anderen Gründen ohne ein Fahrtenbuch korrigiert. Wenn sich z.B. im Laufe das Jahres die Regelungen ändern.
                      Der Arbeitgeber war oft nicht in der Lage, alte Monatsabrechnungen noch im Laufe des Jahres zu korrigieren.

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                        #12
                        AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

                        @ trabajador

                        Da hast du aber einen sehr kulanten Bearbeiter beim Finanzamt erwischt.
                        Denn der Nachweis, dass der geldwerte Vorteil vom AG unzutreffend versteuert wurde ist üblicherweise durch das Fahrtenbuch zu führen.
                        Daher wird bei dem für mich zuständigen FA in solchen Fällen immer das Fahrtenbuch angefordert. Die einzige Ausnahme die mir da bislang untergekommen ist, waren Park&Ride Fälle wo der Nachweis über das Bahnticket lief.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

                          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                          @ trabajador

                          Da hast du aber einen sehr kulanten Bearbeiter beim Finanzamt erwischt.
                          Denn der Nachweis, dass der geldwerte Vorteil vom AG unzutreffend versteuert wurde ist üblicherweise durch das Fahrtenbuch zu führen.
                          Daher wird bei dem für mich zuständigen FA in solchen Fällen immer das Fahrtenbuch angefordert. Die einzige Ausnahme die mir da bislang untergekommen ist, waren Park&Ride Fälle wo der Nachweis über das Bahnticket lief.
                          Das Finanzamt ist nicht kulant, auch nicht die Mitarbeiter
                          Ich musste mit der Sache vor das Finanzgericht ziehen. Die Finanzbeamten haben gar nicht richtig verstanden, worum es eigentlich ging. Der Richter hat es versucht zu erklären. Jetzt mache ich jedes Jahr eine Excel-Liste für die Beamten. Inzwischen wurde die Sache allerdings auch vereinfacht bzw. verschlechtert durch die Kilometerpauschale bei der Tankkarte.
                          Zuletzt geändert von trabajador; 10.06.2016, 11:54.

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                            #14
                            AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

                            Zitat von trabajador Beitrag anzeigen
                            ....... Inzwischen wurde die Sache allerdings auch vereinfacht bzw. verschlechtert durch die Kilometerpauschale bei der Tankkarte.
                            Hallo,

                            ist doch toll -> eine Vereinfachung verhindert in Zukunft Kosten durch langfristige Klagen vor dem Finanzgericht.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

                              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              ist doch toll -> eine Vereinfachung verhindert in Zukunft Kosten durch langfristige Klagen vor dem Finanzgericht.

                              Tschüß
                              schön für die Beamten. Allerdings sind die nicht fähig auf aktuelle Rohölpreise zu reagieren. Die Pauschalen stammen noch aus der Zeit, als das Barrel 140 Euro und der Liter Benzin 1,70 kostete.

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