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Es macht einen Unterschied, ob nur eine von der Lohnbuchhaltung nicht berücksichtigte Eigenbeteiligung korrigiert werden muss oder ob jemand statt der 1%-Methode mit tatsächlichen KFZ-Kosten versteuern will.
Letzteres geht eben nur mit ordnungsgemäßem Fahrtenbuch.
wie machst du das mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren und der Arbeitgeber gibt dir eine Tankkarte ?
Das sollte ja problematisch sein.
Tschüß
Warum sollte das problematisch sein?
Ich nutze Dienstwagen und Tankkarte ausschließlich privat.Fuer die Tankkarte zahle ich eine kilometerabhaengige Pauschale, die bei der Versteuerung abgezogen wird.
Nur mal so:
meinem Arbeitgeber würde ich da nicht vertrauen.
Ich muss jedes Jahr den Geldwerten Vorteil korrigieren. Der Arbeitgeber ist nicht in der Lage zu berücksichtigen, dass ich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre. Ich muss das jedes Jahr wieder korrigieren. Außerdem bekommt er es nicht hin, die Tankkarte steuerlich korrekt abzurechnen.
du hast deine Frage ausgerechnet auch im Forum für Arbeitgeber gestellt, die Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen für ihre Arbeitnehmer haben.
Um andere hilfesuchende User nicht zu verwirren, verschiebe ich das Thema mal.
Hallo, mein Mann hat ein Dienstfahrzeug (Außendienstmitarbeiter) mit der 1% Regelung. Keine 0,03 % Regelung und auch kein Fahrtenbuch.
Kann ich da bei der Steuererklärung irgendwas angeben?
Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Das hier ist ein Elster-Forum und mit Elster hat deine Frage weniger zu tun.
Grundsätzlich gilt :
Da der Arbeitgeber die Versteuerung bereits vorgenommen hat, muss in der Steuererklärung diesbezüglich nichts mehr angegeben werden.
Hallo, mein Mann hat ein Dienstfahrzeug (Außendienstmitarbeiter) mit der 1% Regelung. Keine 0,03 % Regelung und auch kein Fahrtenbuch.
Kann ich da bei der Steuererklärung irgendwas angeben?
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