Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Dienstfahrzeug 1% Regelung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

    Hallo trabajador,

    dein Bearbeiter im Finanzamt hat da keinen Einfluss darauf -> das ist sicherlich ein Fall für die Politiker, aber das hat jetzt mit ELSTER nichts mehr zu tun, da lassen wir das lieber.

    Tschüß

    Kommentar


      #17
      AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

      @trabajador

      Wenn du mit deinem Problem/Lösung bis vor das FG ziehen musstest um eine Klärung herbeizuführen, so ist dies definitiv kein Tipp den man in einem öffentlichen Forum weitergeben kann.
      Denn ein FG Urteil ist grundsätzlich immer erst einmal eine Einzelfallentscheidung und hat keine Bindungswirkung für andere Steuerfälle. Und Urteile selbst sind leider auch teilweise Glückssache je nachdem bei welchem FG man klagt und welchen Richter man bekommt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #18
        Hallo zusammen,

        ich bin ganz neu hier, weil ich einfach nicht weiter kommen. Zum zweiten Mal mache ich meine Steuer jetzt selbst über Elster.

        Jetzt zu meiner Frage.

        Ich habe seit September 2019 einen Firmenfahrzeug was mit 1% versteuert wird.
        Berechnet habe ich schon alles.
        (Bruttolistenpreis×0,03%×Monate) und so weiter.

        Nur weiß ich nicht wo ich das eintragen muss.
        Ich habe soviel gelesen darüber und weiß nicht weiter

        Wenn mir jemand sagen könnte wo ich das eintragen muss wäre ich ihm sehr dankbar.


        Ich wünsche allen noch einen schönen Feiertag.
        lg domi.

        Kommentar


          #19
          Ich habe seit September 2019 einen Firmenfahrzeug was mit 1% versteuert wird.
          Hast du eine eigene Firma oder bist du Arbeitnehmer? Bei Arbeitnehmern wickelt das der AG über die Lohnsteuer ab.

          Als Selbstständiger muss man die private KFZ-Nutzung in der EÜR erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            Ich bin Angestellter.
            Kann ich das in der Steuer nicht berücksichtigen

            Kommentar


              #21
              Ist doch schon. Der Arbeitgeber hat das -siehe Deine Gehaltsabrechnungen- einberechnet und entsprechend Deinen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn erhöht, der dann entsprechend in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3 steht.

              Oder meinst Du mit "berücksichtigen" steuermindernd angeben ? Geht aber nicht, denn das ist zu versteuern.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #22
                Du kannst ganz normal die Entfernungspauschale erklären. Wenn du an der pauschalen Versteuerung nach der 1%-Methode etwas ändern willst, geht das nur,

                wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Der Aufwand dafür ist nicht zu unterschätzen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #23
                  Ok.
                  Damit ich euch richtig verstehe ist das durch das erhöhte Brutto schon einberechnet.

                  Und die Privatfahrten oder meine Kilometer zur Arbeit (52km).
                  Da kann ich nichts von der Steuer absetzen.

                  Fahrtenbuch will ich nie mehr schreiben

                  lg domi

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von Dominik G Beitrag anzeigen
                    meine Kilometer zur Arbeit
                    Da ging Charlie ja schon drauf ein:

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Du kannst ganz normal die Entfernungspauschale erklären

                    Kommentar


                      #25
                      Ok ich danke euch für eure Hilfe.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X