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    Anlage G Minijob

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Anlage G. Ich bin selbststädnig und habe nebenzu noch einen Minijob.
    Diesen muss ich ja sonst nicht weiter in der ESt berücksichtigen, da er pauschal versteuer wird.
    Jedoch stell ich mir die Frage, ob ich ihn in der Anlage G bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit angeben muss?

    Vielen Dank im Voraus.
    Zuletzt geändert von Julia_Maria; 31.05.2016, 20:41.

    #2
    AW: Anlage G Minijob

    Zitat von Julia_Maria Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Anlage G. Ich bin selbststädnig und habe nebenzu noch einen Minijob.
    Diesen muss ich ja sonst nicht weiter in der ESt berücksichtigen, da er pauschal versteuer wird.
    Jedoch stell ich mir die Frage, ob ich ihn in der Anlage G bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit angeben muss?

    Vielen Dank im Voraus.
    nein,
    trenne Deine (nicht-) und selbständige Tätigkeit.
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Anlage G Minijob

      Vielen Dank

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