Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Anlage G. Ich bin selbststädnig und habe nebenzu noch einen Minijob.
Diesen muss ich ja sonst nicht weiter in der ESt berücksichtigen, da er pauschal versteuer wird.
Jedoch stell ich mir die Frage, ob ich ihn in der Anlage G bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit angeben muss?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe eine Frage zur Anlage G. Ich bin selbststädnig und habe nebenzu noch einen Minijob.
Diesen muss ich ja sonst nicht weiter in der ESt berücksichtigen, da er pauschal versteuer wird.
Jedoch stell ich mir die Frage, ob ich ihn in der Anlage G bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit angeben muss?
Vielen Dank im Voraus.
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