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Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??

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    Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??

    Hallo

    ich habe im Jahr 2015 eine Fortbildung/Weiterbildung (Angestelltenlehrgang I) gemacht. Die Fortbildung fand an ca. 50 Tagen ca. 50 km von meiner Arbeisstätte weg statt. Dazugehörige Fahrtkosten und Tagegeld ( sechs bis acht Stunden 4,50 € nach dem Bayerischen Reisekostengesetz) hat mir mein Arbeitgeber erstattet. Kann ich jetzt trotzdem in der Steuererklärung einen Verpflegungsmehraufwand (Werbungskosten) geltend machen? Die Pauschale hier für 8 Stunden beträgt ja 12 € ?! Ich hoffe es versteht jemand die Frage :-)

    vielen, vielen Dank!!

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??

    Zitat von sischn Beitrag anzeigen
    Die Pauschale hier für 8 Stunden beträgt ja 12 € ?!
    Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Kombination von Fragezeichen und Ausrufezeichen? Für die zwölf Euro müssen es jedenfalls mehr als acht Stunden sein.

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??

      Bei Abwesenheitszeiten unter 8 Stunden kann kein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 4a EStG)!

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

      Das Tagegeld von 4,50 € nach Art. 8 Bayer. Reisekostengesetz gilt für Abwesenheitszeiten von mehr als sechs bis acht Stunden.

      Abwesenheitszeiten bis acht Stunden sind steuerrechtlich unbeachtlich!

      Mit dem Projekt Elster hat deine Frage ohnehin nichts zu tun!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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