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Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??

    Bei Abwesenheitszeiten unter 8 Stunden kann kein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 4a EStG)!

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

    Das Tagegeld von 4,50 € nach Art. 8 Bayer. Reisekostengesetz gilt für Abwesenheitszeiten von mehr als sechs bis acht Stunden.

    Abwesenheitszeiten bis acht Stunden sind steuerrechtlich unbeachtlich!

    Mit dem Projekt Elster hat deine Frage ohnehin nichts zu tun!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??

    Zitat von sischn Beitrag anzeigen
    Die Pauschale hier für 8 Stunden beträgt ja 12 € ?!
    Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Kombination von Fragezeichen und Ausrufezeichen? Für die zwölf Euro müssen es jedenfalls mehr als acht Stunden sein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • sischn
    hat ein Thema erstellt Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??.

    Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??

    Hallo

    ich habe im Jahr 2015 eine Fortbildung/Weiterbildung (Angestelltenlehrgang I) gemacht. Die Fortbildung fand an ca. 50 Tagen ca. 50 km von meiner Arbeisstätte weg statt. Dazugehörige Fahrtkosten und Tagegeld ( sechs bis acht Stunden 4,50 € nach dem Bayerischen Reisekostengesetz) hat mir mein Arbeitgeber erstattet. Kann ich jetzt trotzdem in der Steuererklärung einen Verpflegungsmehraufwand (Werbungskosten) geltend machen? Die Pauschale hier für 8 Stunden beträgt ja 12 € ?! Ich hoffe es versteht jemand die Frage :-)

    vielen, vielen Dank!!
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