AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??
Bei Abwesenheitszeiten unter 8 Stunden kann kein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 4a EStG)!
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Das Tagegeld von 4,50 € nach Art. 8 Bayer. Reisekostengesetz gilt für Abwesenheitszeiten von mehr als sechs bis acht Stunden.
Abwesenheitszeiten bis acht Stunden sind steuerrechtlich unbeachtlich!
Mit dem Projekt Elster hat deine Frage ohnehin nichts zu tun!
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Keine Ankündigung bisher.
Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??
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AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??
Zitat von sischn Beitrag anzeigenDie Pauschale hier für 8 Stunden beträgt ja 12 € ?!
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Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??
Hallo
ich habe im Jahr 2015 eine Fortbildung/Weiterbildung (Angestelltenlehrgang I) gemacht. Die Fortbildung fand an ca. 50 Tagen ca. 50 km von meiner Arbeisstätte weg statt. Dazugehörige Fahrtkosten und Tagegeld ( sechs bis acht Stunden 4,50 € nach dem Bayerischen Reisekostengesetz) hat mir mein Arbeitgeber erstattet. Kann ich jetzt trotzdem in der Steuererklärung einen Verpflegungsmehraufwand (Werbungskosten) geltend machen? Die Pauschale hier für 8 Stunden beträgt ja 12 € ?! Ich hoffe es versteht jemand die Frage :-)
vielen, vielen Dank!!
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