AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??
Bei Abwesenheitszeiten unter 8 Stunden kann kein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 4a EStG)!
Das Tagegeld von 4,50 € nach Art. 8 Bayer. Reisekostengesetz gilt für Abwesenheitszeiten von mehr als sechs bis acht Stunden.
Abwesenheitszeiten bis acht Stunden sind steuerrechtlich unbeachtlich!
Mit dem Projekt Elster hat deine Frage ohnehin nichts zu tun!
					
					
					
				
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Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??
				
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AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??
Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Kombination von Fragezeichen und Ausrufezeichen? Für die zwölf Euro müssen es jedenfalls mehr als acht Stunden sein.Zitat von sischn Beitrag anzeigenDie Pauschale hier für 8 Stunden beträgt ja 12 € ?!
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Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung??
Hallo
ich habe im Jahr 2015 eine Fortbildung/Weiterbildung (Angestelltenlehrgang I) gemacht. Die Fortbildung fand an ca. 50 Tagen ca. 50 km von meiner Arbeisstätte weg statt. Dazugehörige Fahrtkosten und Tagegeld ( sechs bis acht Stunden 4,50 € nach dem Bayerischen Reisekostengesetz) hat mir mein Arbeitgeber erstattet. Kann ich jetzt trotzdem in der Steuererklärung einen Verpflegungsmehraufwand (Werbungskosten) geltend machen? Die Pauschale hier für 8 Stunden beträgt ja 12 € ?! Ich hoffe es versteht jemand die Frage :-)
vielen, vielen Dank!! 

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