Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas am Verzweifeln, da ich mittlerweile den Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten zum Thema Studienkosten in der Zweitausbildung im Internet gelesen habe.
Zu mir. Ich hab nach meiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit ein Studium absolviert. Dadurch, dass ich währendessen als Kleinunternehmerin noch gearbeitet habe, habe ich auch immer schön meine Einkommenssteuererklärung gemacht. Meine Studienkosten schließlich unter dem Punkt Berufsausbildung/Sonderausgaben aufgeführt. Diese wurden dann mit meinen Einnahmen verrechnet. Die Anlage N hatte ich nie im Blick, da ich ja nur Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatte. Da ich aber so oder so mit meinen Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag geblieben bin, haben sich meine aufgeführten Studienkosten nicht unbedingt gelohnt. Nun meine Frage, kann ich rückwirkend diese Studienkosten irgendwie doch noch absetzen?
Danke schonmal für eine Antwort.
ich bin gerade etwas am Verzweifeln, da ich mittlerweile den Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten zum Thema Studienkosten in der Zweitausbildung im Internet gelesen habe.
Zu mir. Ich hab nach meiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit ein Studium absolviert. Dadurch, dass ich währendessen als Kleinunternehmerin noch gearbeitet habe, habe ich auch immer schön meine Einkommenssteuererklärung gemacht. Meine Studienkosten schließlich unter dem Punkt Berufsausbildung/Sonderausgaben aufgeführt. Diese wurden dann mit meinen Einnahmen verrechnet. Die Anlage N hatte ich nie im Blick, da ich ja nur Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatte. Da ich aber so oder so mit meinen Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag geblieben bin, haben sich meine aufgeführten Studienkosten nicht unbedingt gelohnt. Nun meine Frage, kann ich rückwirkend diese Studienkosten irgendwie doch noch absetzen?
Danke schonmal für eine Antwort.
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