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Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

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    Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

    Hallo,

    ich bin verwirrt und Anfänger in Sachen Steuererklärung.

    Zunächst folgende, grundsätzliche Fragen, die mir hoffentlich einer beantworten kann:
    Ich war 2015 noch in der Ausbildung und habe brutto ca. 13.000 € verdient.
    Daher die Frage: Bin ich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
    Wenn ja: Die Frist 31.05.16 ist verstrichen; ist eine elektronische Abgabe dennoch noch möglich und wenn ja, was droht mir dann evtl. an Verzugszinsen?

    Dann stehe ich vor einem Rätsel bei den Fahrtkosten. Beim Hauptvordruck habe ich unter Punkt 8 „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“ mein REVG (Bus + Bahn)-Ticket – ich habe nur ÖVPN benutzt – angegeben. 1.121 € waren das.
    Kann ich trotzdem in Anlage N die Kilometerpauschale geltend machen? Sprich, die erste Tätigkeitsstätte (also den Betrieb) angeben usw?
    Und: Wie umfangreich muss die Bezeichnung des jeweiligen Aufwands eigentlich sein? Reicht es, wenn dort bspw. "Bus/Bahn-Ticket" oder "Kopierpapier" steht?

    Was kann ich als Azubi denn noch als Werbungskosten geltend machen? Kommt das alles unter Punkt 8 "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung"?

    Zu vermögenswirksamen Leistungen: Ich habe nur die Arbeitgeberbeiträge (rund 13 €) gespart, also nichts selbst eingezahlt. Haben die AG-Beiträge irgendeine Bedeutung? Wenn ja, wo angeben?

    Ich habe zudem Kindergeld während der Ausbildung bezogen. Spielt das eine Rolle?

    Hoffentlich weiß einer weiter. Vorab vielen Dank.
    Zuletzt geändert von safe95; 07.06.2016, 23:02.

    #2
    AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

    Unter dem Punkt "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" trägst du gar nichts ein.

    Du machst deine Angaben nur auf der Anlage N.
    Mfg

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      #3
      AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Unter dem Punkt "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" trägst du gar nichts ein.

      Du machst deine Angaben nur auf der Anlage N.
      Und wofür ist ersterer Punkt dann gut? Verstehe es nicht wirklich

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        #4
        AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

        Bei einem Auszubildenden in einem Ausbildungsdienstverhältnis sind die Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung ausnahmsweise Werbungskosten, in anderen Fällen, wie z. B. einem Erststudium sind das Sonderausgaben.

        § 9 Abs. 6 EStG

        (6) Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bei einem Auszubildenden in einem Ausbildungsdienstverhältnis sind die Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung ausnahmsweise Werbungskosten, in anderen Fällen, wie z. B. einem Erststudium sind das Sonderausgaben.

          § 9 Abs. 6 EStG

          (6) Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
          Das bedeutet also, dass ich mein ticket sowie sonstige Ausgaben und die Angaben zur Kilometerentfernung etc. nur in Anlage N mache? War die erste Ausbildung und ich war immer an drei Tagen Vollzeit da und zwei Tage bei der Berufsschule.

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            #6
            AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

            Habe ich doch bereits geschrieben.
            Mfg

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              #7
              AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

              Hallo safe95,

              Arbeitgeber der Probleme mit der Lohnsteuerbescheinigung seiner Beschäftigten hat bist du aber mit Sicherheit nicht.
              Deshalb schieb ich dich mal in ein passenderes Forum, um andere nicht zu sehr zu verwirren.

              Tschüß

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                #8
                AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

                Bin ich denn mit der oben genannten Ausgangssituation verpflichtet, eine Erklärung abzugeben?

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                  #9
                  AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

                  Hallo safe95,

                  hast du mal eine Probeberechnung mit einem Steuerprogramm gemacht -> z. Bsp. Elsterformular ?

                  Bei 13.000 Brutto ist doch bestimmt Lohnsteuer einbehalten und bei Werbungskosten über 1000 Euro (1121 €) bekommst du vielleicht etwas zurück.
                  Wer nichts abgibt, kann nichts zurückbekommen.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

                    Bei einer ersten Rechnung von elster kam heraus, dass ich um die 100 Euro nachzahlen muss. Da waren die Werbungskosten allerdings noch nicht bei Anlage n, sondern bei dem Punkt 8 eingetragen.
                    Was ist denn, wenn ich tatsächlich zahlen muss? Ich bin ja zu spät dran

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                      #11
                      AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

                      Hallo safe95,

                      du hast ja schon mehrfach den Hinweis bekommen, trag die Fahrtkosten in die Anlage N ein, dann siehst ob sich die Berechnung ändert.

                      Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand mit hinzugefügt, wo deine Beiträge zur Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung hineinkommen ?

                      Lass dann noch einmal rechnen -> und wenn du immer noch zahlen musst, steht die Frage ob du verpflichtet bist, bei Steuerklasse I nicht unbedingt, wäre die Frage ob du Lohnersatzleistungen bezogen hast, aus denen sich eine Verpflichtung ergeben könnte.

                      Und nur weil du nach dem 31.05. einreichst, brauchst du nicht gleich etwas befürchten mit Verspätungszuschlag usw.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

                        Beim Eintrag als Sonderausgaben wäre wegen der Arbeitnehmerpauschale ein geringeres zu versteuerndes Einkommen herausgekommen als beim Eintrag in die Anlage N, da kann ich mir jetzt eigentlich keine Nachzahlung vorstellen.

                        Vielleicht interpretierst du die Berechnung auch falsch oder die Angaben sind noch unvollständig.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

                          Hallo safe95,

                          wenn die Steuerberechnung z.Bsp. so aussieht wie im Anhang, dann bekommst du etwas wieder.


                          Tschüß
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                            #14
                            AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

                            Hallo,

                            Schau dir mal diesen Link an Werbungskosten - Berufsausbildung.

                            https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...-absetzen.html

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Anfänger braucht Hilfe - Fahrtkosten Ausbildung etc.

                              Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich noch einmal dransetzen und dann eine erneute Berechnung durchführen.

                              Eine offene Frage habe ich noch: Ich habe während der Ausbildung Kindergeld (von meinen Eltern weitergeleitet an mich, da ich alleine wohne) bezogen. Spielt das eine Rolle?

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