Hallo,
ich bin verwirrt und Anfänger in Sachen Steuererklärung.
Zunächst folgende, grundsätzliche Fragen, die mir hoffentlich einer beantworten kann:
Ich war 2015 noch in der Ausbildung und habe brutto ca. 13.000 € verdient.
Daher die Frage: Bin ich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Wenn ja: Die Frist 31.05.16 ist verstrichen; ist eine elektronische Abgabe dennoch noch möglich und wenn ja, was droht mir dann evtl. an Verzugszinsen?
Dann stehe ich vor einem Rätsel bei den Fahrtkosten. Beim Hauptvordruck habe ich unter Punkt 8 „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“ mein REVG (Bus + Bahn)-Ticket – ich habe nur ÖVPN benutzt – angegeben. 1.121 € waren das.
Kann ich trotzdem in Anlage N die Kilometerpauschale geltend machen? Sprich, die erste Tätigkeitsstätte (also den Betrieb) angeben usw?
Und: Wie umfangreich muss die Bezeichnung des jeweiligen Aufwands eigentlich sein? Reicht es, wenn dort bspw. "Bus/Bahn-Ticket" oder "Kopierpapier" steht?
Was kann ich als Azubi denn noch als Werbungskosten geltend machen? Kommt das alles unter Punkt 8 "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung"?
Zu vermögenswirksamen Leistungen: Ich habe nur die Arbeitgeberbeiträge (rund 13 €) gespart, also nichts selbst eingezahlt. Haben die AG-Beiträge irgendeine Bedeutung? Wenn ja, wo angeben?
Ich habe zudem Kindergeld während der Ausbildung bezogen. Spielt das eine Rolle?
Hoffentlich weiß einer weiter. Vorab vielen Dank.
ich bin verwirrt und Anfänger in Sachen Steuererklärung.
Zunächst folgende, grundsätzliche Fragen, die mir hoffentlich einer beantworten kann:
Ich war 2015 noch in der Ausbildung und habe brutto ca. 13.000 € verdient.
Daher die Frage: Bin ich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Wenn ja: Die Frist 31.05.16 ist verstrichen; ist eine elektronische Abgabe dennoch noch möglich und wenn ja, was droht mir dann evtl. an Verzugszinsen?
Dann stehe ich vor einem Rätsel bei den Fahrtkosten. Beim Hauptvordruck habe ich unter Punkt 8 „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“ mein REVG (Bus + Bahn)-Ticket – ich habe nur ÖVPN benutzt – angegeben. 1.121 € waren das.
Kann ich trotzdem in Anlage N die Kilometerpauschale geltend machen? Sprich, die erste Tätigkeitsstätte (also den Betrieb) angeben usw?
Und: Wie umfangreich muss die Bezeichnung des jeweiligen Aufwands eigentlich sein? Reicht es, wenn dort bspw. "Bus/Bahn-Ticket" oder "Kopierpapier" steht?
Was kann ich als Azubi denn noch als Werbungskosten geltend machen? Kommt das alles unter Punkt 8 "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung"?
Zu vermögenswirksamen Leistungen: Ich habe nur die Arbeitgeberbeiträge (rund 13 €) gespart, also nichts selbst eingezahlt. Haben die AG-Beiträge irgendeine Bedeutung? Wenn ja, wo angeben?
Ich habe zudem Kindergeld während der Ausbildung bezogen. Spielt das eine Rolle?
Hoffentlich weiß einer weiter. Vorab vielen Dank.
Kommentar