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    Verlustvorträge ausgleichen

    Hallo liebe Erleuchtete des deutschen Steuerrechts,

    vermutlich ist die Frage hier schon einige Male gestellt worden - zumindest konnte ich nichts dazu finden.

    Die Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Im Laufe der letzten Jahre (nach 2009) sind beim FA Verluste aus (ausschließlich) Aktiengeschäften deklariert und anerkannt worden. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich diesen Betrag ganz konkret bei der nächsten Steuererklärung resp. im Elster-Formular mit hoffentlich zu realisierenden Gewinnen gegenrechnen kann.

    Reicht es in diesem Zusammenhang aus, dass ich in der Anlage KAP die Zeile 11 "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG" mit dem Betrag fülle, der mir lt. Feststellungsbescheid zugesandt worden ist, so dass das FA die Verluste gegen realisierte Gewinne gegenrechnet?


    Herzlichen Dank für die Mühe!

    Viele Grüße
    Michael

    #2
    AW: Verlustvorträge ausgleichen

    In der Zeile 11 der Anlage KAP sind nach meiner Erinnerung nur Beträge aus Verlustbescheinigungen der Depotbanken für das jeweils aktuelle Jahr zu erklären.

    Vom Finanzamt bereits festgestellte Verluste werden meines Wissens automatisch mit den in Zeile 8 erklärten Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvorträge ausgleichen

      Nein, in der Steuererklärung darfst du den Betrag NICHT eintragen.
      Im Gegensatz zur Elster-Berechnung wird das Finanzamt das ganze automatisch verrechnen.
      Mfg

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        #4
        AW: Verlustvorträge ausgleichen

        Okay, und wozu gibt es dann dieses Feld zum einen und zum anderen warum hat das FA dies im letzten Jahr nicht gegengerechnet, die Gewinne vorhanden waren! Haben die geschlafen?

        - - - Aktualisiert - - -

        Ergänzend noch: Ich nutze Elster!

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvorträge ausgleichen

          Okay, und wozu gibt es dann dieses Feld
          Das Feld ist nur für Verluste aus dem Veranlagungsjahr.
          Die Verluste müssen durch eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt worden sein und dort dann ausgebucht.

          und zum anderen warum hat das FA dies im letzten Jahr nicht gegengerechnet, die Gewinne vorhanden waren!
          Woher sollen wir das wissen?

          Vielleicht sind die Verluste auch nicht verrechenbar.
          Es gibt verschiedene Arten von Verluste.

          Private Veräußerungsgeschäfte nach alter Rechtslage, Verluste aus Kapitalvermögen, Verluste aus Aktiengewinne usw.

          Vielleicht hast du deine Gewinne aber auch falsch eingetragen?
          Mfg

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            #6
            AW: Verlustvorträge ausgleichen

            und wozu gibt es dann dieses Feld zum einen ...
            Das habe ich doch geschrieben: Da sind die Beträge aus Verlustbescheinigungen der Depotbanken für das jeweils aktuelle Jahr zu erklären.
            So eine Verlustbescheinigung muss bis zum 15.12. für das laufende Jahr beantragt werden, sonst trägt die Bank die Verluste im bankeigenen Verrechnungstopf in das nächste Jahr vor.

            Ich nutze Elster!
            Diese Aussage ist sehr ungenau! ElsterFormular oder das ElsterOnline-Portal oder eine kommerzielle Steuersoftware?

            Ob beim Finanzamt etwas übersehen wurde, kann ohne konkrete Angaben zu den festgestellten Verlusten (Jahr/e) von hier aus nicht beurteilt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Verlustvorträge ausgleichen

              Zitat von Michael_58455 Beitrag anzeigen
              Hallo liebe Erleuchtete des deutschen Steuerrechts...
              Welch ehrenhafte Umschreibung. Die trifft wohl eher die Steuerberater...

              Wir sind doch nur die Elster-Kundigen .

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                #8
                AW: Verlustvorträge ausgleichen

                Hallo zusammen,

                vielen Dank für Eure Antworten!

                Ich hatte gestern beim FA angerufen und man sagte mir dort, dass anerkannte Verluste (wie im Feststellungsbescheid aufgeführt) automatisch mit in Zukunft zu erzielenden Gewinnen aus einkommensgleichen Arten (in diesem Falle Aktienegewinnen) gegengerechnet, d.h. ausgeglichen werden. Also muss man diesbezüglich nichts Zusätzliches in das Elster-Formular eintragen als die Zeile 7. Nun ja, das wäre geklärt...

                Jetzt frage ich mich allerdings als Unwissender dieser Materie, ob, wenn bespw. 200 € dort im Bescheid festgestellt worden sind, es sich dabei um die 100% des erzielten Gewinnes handelt oder nur um den Betrag der versteuert wurde auf Basis dieser Abgeltungssteuer, sprich 25%. Ich versuche es mal am Bsp. deutlich zu machen:

                Aktienkauf 1.000 €
                Aktienverkauf 1.200 €
                _____________________________
                Zu versteuernder Erlös 200 €

                Welcher "Kapitalertrag steht nun im Feststellungbescheid? Sind es die 200 € oder die 25% Abgeltungssteuer von den besagten 200 € ? ? ?

                Vielen Dank für die Erleuchtung... :-)

                Michael

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                  #9
                  AW: Verlustvorträge ausgleichen

                  Im Verlustfeststellungsbescheid geht es - wie der Name schon sagt - um Verluste.
                  Und nicht um Steuern.

                  Dein Beispiel ist aber schon deshalb unlogisch, weil die 200 Euro Gewinn und nicht Verlust sind.
                  Mfg

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