Hallo liebe Erleuchtete des deutschen Steuerrechts,
vermutlich ist die Frage hier schon einige Male gestellt worden - zumindest konnte ich nichts dazu finden.
Die Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Im Laufe der letzten Jahre (nach 2009) sind beim FA Verluste aus (ausschließlich) Aktiengeschäften deklariert und anerkannt worden. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich diesen Betrag ganz konkret bei der nächsten Steuererklärung resp. im Elster-Formular mit hoffentlich zu realisierenden Gewinnen gegenrechnen kann.
Reicht es in diesem Zusammenhang aus, dass ich in der Anlage KAP die Zeile 11 "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG" mit dem Betrag fülle, der mir lt. Feststellungsbescheid zugesandt worden ist, so dass das FA die Verluste gegen realisierte Gewinne gegenrechnet?
Herzlichen Dank für die Mühe!
Viele Grüße
Michael
vermutlich ist die Frage hier schon einige Male gestellt worden - zumindest konnte ich nichts dazu finden.
Die Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Im Laufe der letzten Jahre (nach 2009) sind beim FA Verluste aus (ausschließlich) Aktiengeschäften deklariert und anerkannt worden. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich diesen Betrag ganz konkret bei der nächsten Steuererklärung resp. im Elster-Formular mit hoffentlich zu realisierenden Gewinnen gegenrechnen kann.
Reicht es in diesem Zusammenhang aus, dass ich in der Anlage KAP die Zeile 11 "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG" mit dem Betrag fülle, der mir lt. Feststellungsbescheid zugesandt worden ist, so dass das FA die Verluste gegen realisierte Gewinne gegenrechnet?
Herzlichen Dank für die Mühe!
Viele Grüße
Michael
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