Person A hat in 2012 und 2013 einen Verlustvortrag von insgesamt ca. 4000€ bescheinigt bekommen. In 2014 hat er einen Gewinn von 7000€ gemacht.
Wird der Verlustvortrag automatisch mit dem Gewinn 2014 verrechnet oder kann der Verlust auch weiter in das Jahr 2015 vorgetragen werden?
Wird der Verlustvortrag automatisch mit dem Gewinn 2014 verrechnet oder kann der Verlust auch weiter in das Jahr 2015 vorgetragen werden?
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