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Rentenanpassugsbetrag

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    Rentenanpassugsbetrag

    Hallo ELSTER-Anwenderforum,

    zur Anlage R Renten und andere Leistungen Position 6 Rentenanpassungsbetrag in der Einkommensteuererklärung habe ich eine Frage.

    Seit dem 1.10.2005 beziehe ich eine Rente. In den Einkommensteuererklärungen habe ich bis einschließlich Erklärung für 2015 für den Rentenanpassungsbetrag (Position 6) immer Null EUR angegeben. In der Position 5 Rentenbetrag war immer die reine Jahresrente genannt. Bis zum FA-Bescheid 2014 war das OK.

    Im FA-Bescheid für 2015 hat das FA einen Wert eingesetzt, der sich aus der Differenz des Jahres-Rentenbetrags für 2015 minus Jahres-Rentenbetrag für 2010 ergibt.

    Warum macht das FA das und ist das OK?

    Für eine Hilfestellung möchte ich mich schon jetzt bedanken.
    Mit freundlichen Grüßen.

    ottootto

    #2
    AW: Rentenanpassugsbetrag

    Warum macht das FA das und ist das OK?
    Ich nehme an, dass das Finanzamt den von der Rentenversicherung mitgeteilten Rentenanpassungsbetrag übernommen hat. Das ist OK und entspricht den seit 2005 geltenden Vorschriften zur Rentenbesteuerung.

    Wenn deine Rente am 01.10.205 begonnen hat, bleiben 50% der im ersten vollen Jahr, also der im Jahr 2006 bezogenen Rente (Rentenbetrag vor Abzug KV und PV) steuerfrei. Dieser steuerfreie Betrag bleibt lebenslang gleich, er wird nicht mehr angepasst.

    Alle Rentenerhöhungen ab 2007 sind deshalb zusätzlich zu den 50% des Jahres 2006 in deinem Fall steuerpflichtig, genau das wird über den Rentenanpassungsbetrag ausgedrückt bzw. darüber errechnet.

    Ob jetzt deine Nachberechnung wirklich richtig ist, da habe ich gewisse Zweifel.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Rentenanpassugsbetrag

      Info:

      Der Rentenanpassungsbetrag steht im Schreiben " Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ...."

      Die vorgenannte Mitteilung kann von der "Deutsche Rentenversicherung Bund" angefordert werden.

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        #4
        AW: Rentenanpassugsbetrag

        Da Dein Nickname zwar "männlich" impliziert, Du außer "sächlich" aber auch "weiblich" sein könntest, die das ja hauptsächlich betrifft: Du bist nicht zufällig Jemand, der letztes Jahr wegen der sog. Mütterrente einen Nachschlag erhalten hat ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Rentenanpassugsbetrag

          Hallo Picard777,

          Danke für die nette Frage. Mein Nickname ist männlich wie ich und zur Mütterrente habe ich bisher keine Frage gestellt.

          MfG ottootto

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            #6
            AW: Rentenanpassugsbetrag

            Zitat von ottootto Beitrag anzeigen
            Danke für die nette Frage. Mein Nickname ist männlich wie ich und zur Mütterrente habe ich bisher keine Frage gestellt.
            Wahrscheinlich hat das FA den Rentenanpassungsbetrag bisher sowieso automatisch berücksichtigt, obwohl du ihn falsch mit Null angegeben hast. Neu ist nur, dass in der Berechnung der Rentenanpassungsbetrag explizit aufgeführt wird.

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