Hallo ELSTER-Anwenderforum,
zur Anlage R Renten und andere Leistungen Position 6 Rentenanpassungsbetrag in der Einkommensteuererklärung habe ich eine Frage.
Seit dem 1.10.2005 beziehe ich eine Rente. In den Einkommensteuererklärungen habe ich bis einschließlich Erklärung für 2015 für den Rentenanpassungsbetrag (Position 6) immer Null EUR angegeben. In der Position 5 Rentenbetrag war immer die reine Jahresrente genannt. Bis zum FA-Bescheid 2014 war das OK.
Im FA-Bescheid für 2015 hat das FA einen Wert eingesetzt, der sich aus der Differenz des Jahres-Rentenbetrags für 2015 minus Jahres-Rentenbetrag für 2010 ergibt.
Warum macht das FA das und ist das OK?
Für eine Hilfestellung möchte ich mich schon jetzt bedanken.
Mit freundlichen Grüßen.
ottootto
zur Anlage R Renten und andere Leistungen Position 6 Rentenanpassungsbetrag in der Einkommensteuererklärung habe ich eine Frage.
Seit dem 1.10.2005 beziehe ich eine Rente. In den Einkommensteuererklärungen habe ich bis einschließlich Erklärung für 2015 für den Rentenanpassungsbetrag (Position 6) immer Null EUR angegeben. In der Position 5 Rentenbetrag war immer die reine Jahresrente genannt. Bis zum FA-Bescheid 2014 war das OK.
Im FA-Bescheid für 2015 hat das FA einen Wert eingesetzt, der sich aus der Differenz des Jahres-Rentenbetrags für 2015 minus Jahres-Rentenbetrag für 2010 ergibt.
Warum macht das FA das und ist das OK?
Für eine Hilfestellung möchte ich mich schon jetzt bedanken.
Mit freundlichen Grüßen.
ottootto
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