Hallo liebe Community,
ich verzweifle gerade an meiner Steuererklärung und könnte dringend Hilfe brauchen, da ich manche Fragen durch intensives googlen leider nicht beantworten konnte.
Ich habe eine dreijährige Ausbildung zum Maler und Lackierer gemacht und habe dort immer Einkünfte unter dem Grundfreibetrag verdient. (Mit Ausnahme des dritten Lehjahres dort hatte ich durch ein größzügiges Urlaubsgeld einen Monat in dem Lohnsteuer fällig wurde.)
Im Anschluss habe ich eine Fortbildung zum Staatlich geprüften Techniker gemacht, diese ging 2 Jahre.
Jetzt kann man ja durch neue Gesetzes-Urteile auch die Kosten der Erstausbildung als Werbekosten geltend machen und diese mit einem Verlustvortrag vortragen. Jetzt habe ich aber jedes Jahr schon mehr oder weniger eine Steuererklärung abgegeben und zwar habe ich VWL erhalten und dann eine leere Steuererklärung mit dem VWL-Bescheid abgegeben um die staatl. Förderung geltend zu machen. Kann ich jetzt trotzdem noch Verlustvorträge stellen, wenn ja geht das 4 oder 7 Jahre rückwirkend, oder ist dies nun nicht mehr möglich? 2014 habe ich ja einen Monat Lohnsteuer zahlen müssen und als ich 2015 wegen der VWL meinen Antrag abgegeben habe wurde mir automatisch die komplette Lohnsteuer zurückgezahlt, obwohl ich nur ein Häckchen bei VWL gemacht habe, kann ich also nun keinen Vortrag mehr stellen...? Das wäre sehr ärgerlich, da es um viel Geld geht.
Wenn ich nun unter dem Grundfreibetrag verdient habe, wie berechnet sich dann der Verlustvortrag? Beispiel:
Ich habe 2012 7000€ Verdient und keine Lohnsteuer gezahlt und habe Werbungskosten von 2000€. Werden dann die 2000€ von den 7000€ abgezogen? Das würde nämlich heißen ein Vortrag würde sich nicht lohnen, oder werden die 2000€ als Vortrag anerkannt, da diese nicht mit dem Grundfreibetrag verrechnet werden?
Ich bin für jede Antwort unendlich dankbar, vielen, vielen Dank für jede Hilfe.
ich verzweifle gerade an meiner Steuererklärung und könnte dringend Hilfe brauchen, da ich manche Fragen durch intensives googlen leider nicht beantworten konnte.
Ich habe eine dreijährige Ausbildung zum Maler und Lackierer gemacht und habe dort immer Einkünfte unter dem Grundfreibetrag verdient. (Mit Ausnahme des dritten Lehjahres dort hatte ich durch ein größzügiges Urlaubsgeld einen Monat in dem Lohnsteuer fällig wurde.)
Im Anschluss habe ich eine Fortbildung zum Staatlich geprüften Techniker gemacht, diese ging 2 Jahre.
Jetzt kann man ja durch neue Gesetzes-Urteile auch die Kosten der Erstausbildung als Werbekosten geltend machen und diese mit einem Verlustvortrag vortragen. Jetzt habe ich aber jedes Jahr schon mehr oder weniger eine Steuererklärung abgegeben und zwar habe ich VWL erhalten und dann eine leere Steuererklärung mit dem VWL-Bescheid abgegeben um die staatl. Förderung geltend zu machen. Kann ich jetzt trotzdem noch Verlustvorträge stellen, wenn ja geht das 4 oder 7 Jahre rückwirkend, oder ist dies nun nicht mehr möglich? 2014 habe ich ja einen Monat Lohnsteuer zahlen müssen und als ich 2015 wegen der VWL meinen Antrag abgegeben habe wurde mir automatisch die komplette Lohnsteuer zurückgezahlt, obwohl ich nur ein Häckchen bei VWL gemacht habe, kann ich also nun keinen Vortrag mehr stellen...? Das wäre sehr ärgerlich, da es um viel Geld geht.
Wenn ich nun unter dem Grundfreibetrag verdient habe, wie berechnet sich dann der Verlustvortrag? Beispiel:
Ich habe 2012 7000€ Verdient und keine Lohnsteuer gezahlt und habe Werbungskosten von 2000€. Werden dann die 2000€ von den 7000€ abgezogen? Das würde nämlich heißen ein Vortrag würde sich nicht lohnen, oder werden die 2000€ als Vortrag anerkannt, da diese nicht mit dem Grundfreibetrag verrechnet werden?
Ich bin für jede Antwort unendlich dankbar, vielen, vielen Dank für jede Hilfe.
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