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Verlustvorträge verschiedene Fragen

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    Verlustvorträge verschiedene Fragen

    Hallo liebe Community,

    ich verzweifle gerade an meiner Steuererklärung und könnte dringend Hilfe brauchen, da ich manche Fragen durch intensives googlen leider nicht beantworten konnte.

    Ich habe eine dreijährige Ausbildung zum Maler und Lackierer gemacht und habe dort immer Einkünfte unter dem Grundfreibetrag verdient. (Mit Ausnahme des dritten Lehjahres dort hatte ich durch ein größzügiges Urlaubsgeld einen Monat in dem Lohnsteuer fällig wurde.)

    Im Anschluss habe ich eine Fortbildung zum Staatlich geprüften Techniker gemacht, diese ging 2 Jahre.

    Jetzt kann man ja durch neue Gesetzes-Urteile auch die Kosten der Erstausbildung als Werbekosten geltend machen und diese mit einem Verlustvortrag vortragen. Jetzt habe ich aber jedes Jahr schon mehr oder weniger eine Steuererklärung abgegeben und zwar habe ich VWL erhalten und dann eine leere Steuererklärung mit dem VWL-Bescheid abgegeben um die staatl. Förderung geltend zu machen. Kann ich jetzt trotzdem noch Verlustvorträge stellen, wenn ja geht das 4 oder 7 Jahre rückwirkend, oder ist dies nun nicht mehr möglich? 2014 habe ich ja einen Monat Lohnsteuer zahlen müssen und als ich 2015 wegen der VWL meinen Antrag abgegeben habe wurde mir automatisch die komplette Lohnsteuer zurückgezahlt, obwohl ich nur ein Häckchen bei VWL gemacht habe, kann ich also nun keinen Vortrag mehr stellen...? Das wäre sehr ärgerlich, da es um viel Geld geht.

    Wenn ich nun unter dem Grundfreibetrag verdient habe, wie berechnet sich dann der Verlustvortrag? Beispiel:

    Ich habe 2012 7000€ Verdient und keine Lohnsteuer gezahlt und habe Werbungskosten von 2000€. Werden dann die 2000€ von den 7000€ abgezogen? Das würde nämlich heißen ein Vortrag würde sich nicht lohnen, oder werden die 2000€ als Vortrag anerkannt, da diese nicht mit dem Grundfreibetrag verrechnet werden?


    Ich bin für jede Antwort unendlich dankbar, vielen, vielen Dank für jede Hilfe.
    Zuletzt geändert von Moepy21; 18.07.2016, 18:40.

    #2
    AW: Verlustvorträge verschiedene Fragen

    Das hat mit Elster nichts zu tun, das ist Sache der steuerlichen Berater. Daher ein paar Basics:

    Wenn du für die Jahre einen Einkommensteuerbescheid hast und die Einspruchsfrist abgelaufen ist, hat sich das Thema erledigt.

    Du bist von der Erstausbildungsthematik überhaupt nicht betroffen, denn Du hattest ein Ausbildungsdienstverhältnis, bei dem Deine Kosten schon berücksichtigt wurden als Werbungskosten. Hat Dir zwar nichts gebracht, da sowieso unter Grundfreibetrag, aber solange Dein Arbeitslohn abzüglich Werbungskosten nicht ins Negative geht, hast Du KEINEN Verlust.

    Für Mitleser: Es gibt KEIN abschließendes Urteil, dass Erstausbildungskosten Werbungskosten sind !!! Der Bundesfinanzhof sieht das zwar so, hat es aber zur abschließenden Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bis das Bundesverfassungsgericht -eventuell- so entscheidet, sind und bleiben es nach dem Gesetz Sonderausgaben, die NICHT verlustfähig sind.

    Deine Rechnung lautet 7.000 - 2.000 = 5.000. "Nicht lohnen" ist falsch, Du hast KEINEN Verlust.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvorträge verschiedene Fragen

      Super, sie haben mir damit sehr geholfen, dann brauche ich nämlich nur die Steuererklärung für 2015 machen, da mir die Jahre davor nichts bringen würden.
      Es ist aber schon blöd das der Grundfreibetrag mit angerechnet wird.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvorträge verschiedene Fragen

        Zitat von Moepy21 Beitrag anzeigen
        Es ist aber schon blöd das der Grundfreibetrag mit angerechnet wird.
        Ja, wär schön, wenn meine Tochter mit der Schule fertig ist, wenn sie dann erstmal die ersten 160.000 steuerfrei verdienen könnte

        Kommentar

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