für die Anreise zum Vorstellungsgespräch sollen Reisekosten vom Arbeitgeber erstattet worden sein.
Diese wurden allerdings erst nach Arbeitsaufgabe vergütet (nur kurze Beschäftigung). Soweit so gut, nun erstellt der Arbeitgeber über diese Erstattung i.H. von 60 € (200 km) eine Lohnsteuerbescheinigung und führt
diese unter Position 18 "pauschal besteuerte Arbeitgberleistung für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte" auf.
Das kann doch nicht korrekt sein - oder?
Es sind doch Beträge die vor Arbeitsaufnahme entstanden sind - die Auszahlung kann doch nicht relevant sein - oder??
Es handelte sich um einen pauschal besteuerten Minijob. Die Beträge unterlagen nciht der Sozialversicherung!
Danke vorab.
Diese wurden allerdings erst nach Arbeitsaufgabe vergütet (nur kurze Beschäftigung). Soweit so gut, nun erstellt der Arbeitgeber über diese Erstattung i.H. von 60 € (200 km) eine Lohnsteuerbescheinigung und führt
diese unter Position 18 "pauschal besteuerte Arbeitgberleistung für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte" auf.
Das kann doch nicht korrekt sein - oder?
Es sind doch Beträge die vor Arbeitsaufnahme entstanden sind - die Auszahlung kann doch nicht relevant sein - oder??
Es handelte sich um einen pauschal besteuerten Minijob. Die Beträge unterlagen nciht der Sozialversicherung!
Danke vorab.
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