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Bescheid FA Nachzahlung, fehlerhafte Berechnung, falsche Veranlagungsart?

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    Bescheid FA Nachzahlung, fehlerhafte Berechnung, falsche Veranlagungsart?

    Hallo,

    meine Frau und ich haben noch für das Jahr 2013 eine Lohnsteuererklärung abgegeben und hierzu die Software SteuerSparErklärung 2014 Vers. 19.15 (fürs Jahr 2013) verwendet.
    Da uns das Programm eine getrennte Veranlagung empfohlen hat stimmten wir dem zu. Jetzt kam der Steuerbescheid vom FA und wir sollen ca. 850 EUR nachzahlen, obwohl gem. Vorausberechnung der SSE wir ca. 450 EUR zurückerstattet bekommen sollten. Die Einspruchsfrist Endet zum 18.08.16

    Wir haben uns die Daten unter SSE vergleichen lassen (SSE vs. Bescheid Elster-FA) und können die Berechnung nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht kann jemand von Euch uns die mathematischen Differenzunterschiede erklären.

    Das FA schrieb im Bescheid, dass eine weitere Berücksichtigung der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht möglich ist und berief sich dabei auf ein Gesetzt zur Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz KV vom 16.07.2009. Dennoch ist die einfache mathematische Berechnung für uns nicht nachvollziehbar/prüfbar.

    Die letzte Frage: Wäre es besser für uns eine gemeinsame Veranlagung durchzuführen und könnten wir diese auch jetzt noch mit Einsprucheinlegung bewirken?

    Vielen Dank im Voraus
    CX3

    Hierzu haben wir einen Auszug aus der Vergleichstabelle beigefügt.

    Bezeichnung/Position im Steuerbescheid Wert in der Wert lt. Steuer-
    Steuererklärung bescheid (ELSTER) Differenz

    Bruttoarbeitslohn M 42.257,00 42.257,00 0,00
    Fahrten zwischen Wohnung
    und Arbeitsstätte M 1.568,00 1.568,00 0,00
    Übrige Werbungskosten M 23,00 23,00 0,00
    Werbungskosten gesamt M 1.591,00 1.591,00 0,00
    Nichtselbstständige Einkünfte M 40.666,00 40.666,00 0,00
    Bruttoarbeitslohn F 42.024,00 42.024,00 0,00
    Fahrten zwischen Wohnung
    und Arbeitsstätte F 1.238,00 1.238,00 0,00
    Übrige Werbungskosten F 203,00 203,00 0,00
    Werbungskosten gesamt F 1.441,00 1.441,00 0,00
    Nichtselbstständige Einkünfte F 40.583,00 40.583,00 0,00
    Summe der Einkünfte M 40.666,00 40.666,00 0,00
    Summe der Einkünfte F 40.583,00 40.583,00 0,00
    Gesamtbetrag der Einkünfte M 40.666,00 40.666,00 0,00
    Gesamtbetrag der Einkünfte F 40.583,00 40.583,00 0,00
    Abgezogene Vorsorgeaufwendungen M 456,00 456,00 0,00
    Abgezogene Vorsorgeaufwendungen F 6.014,00 6.014,00 0,00
    Gezahlte Kirchensteuer M 700,00 700,00 0,00
    Erstattete Kirchensteuer M 55,00 55,00 0,00
    Gezahlte Kirchensteuer F 582,00 582,00 0,00
    Erstattete Kirchensteuer F 55,00 55,00 0,00
    ! Einkommen M 36.845,00 39.565,00 -2.720,00 !
    ! Einkommen F 36.762,00 37.312,00 -550,00 !
    ! Zu versteuerndes Einkommen M 36.845,00 39.565,00 -2.720,00 !
    ! Zu versteuerndes Einkommen F 36.762,00 37.312,00 -550,00 !

    #2
    AW: Bescheid FA Nachzahlung, fehlerhafte Berechnung, falsche Veranlagungsart?

    Das Thema hat mit Elster -elektronische Steuererklärung - nicht wirklich etwas zu tun.

    Generell gilt, dass Beiträge zur Basiskrankenversicheung und zur Pflegepflichtversicherung seit 2010 in der tatsächlich gezahlten Höhe als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
    Liegen diese Beiträge über 1.900,00 € (bei Zusammenveranlagung über 3.800,00 €), fallen weitere Versicherungsbeiträge, z. B. der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung oder zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen steuerlich unter den Tisch.

    Das soll der Hinweis des Finanzamts verdeutlichen. Dennoch kommt mir folgende Zeile aus deinem Vergleich seltsam vor:

    Abgezogene Vorsorgeaufwendungen M 456,00 456,00 0,00
    Ob aus einer Einzelveranlagung im Wege des Einspruchs eine Zusammenveranlagung gemacht werden kann, ist eine Frage des Steuerrechts.

    Hier im Forum ist Steuerberatung nicht zulässig, im Internet wirst du die Antwort aber sicher finden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Bescheid FA Nachzahlung, fehlerhafte Berechnung, falsche Veranlagungsart?

      Ich glaube nicht, dass es ein Elster-Problem ist, wenn die SSE etwas anderes berechnet als das FA. Hat die SSE kein eigenes Forum.

      Ansonsten kann ich nur raten, definitiv den Papierbescheid abzuwarten, der Bescheiddatenvergleich ist nach meiner Erfahrung nicht immer fehlerfrei.

      Aber:

      Der Mann hat nach Abzug der Werbungskosten noch Gesamteinkünfte von 40.666€, darin sind SSE und Bescheiddaten sich einig.
      Einig sind sie sich darüber, dass 456€ Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen sind (warum so wenig?), 700€ Kirchensteuer gezahlt und 55€ erstattet wurden.

      40.666 ./. 456 ./. 700 + 55 sind 39565. Das ist das zvE, das die Bescheiddaten behaupten, die SSE sagt 36.845. Warum?

      Bei der Frau sieht es noch seltsamer aus. Fast identischer GdE, Vielfaches der Vorsorgeaufwendungen (warum?), aber man kommt bei weitem nicht auf das genannte zvE, weder den Betrag der SSE noch der Bescheiddaten. Da hilft nichts anderes, als die eigentlichen Berechnungen nachzurechnen.

      Wenn getrennte Veranlagung vorteilhaft sein soll, gibt es dafür i.A. einen nachvollziehbaren Grund. Hat SSE den genannt? Wobei beide Einkommen in etwa gleich sind, da kommt mit und ohne Splitting in etwa das gleiche raus. Ein Einspruch mit dem Ziel, nun doch gemeinsam zu veranlagen, ist möglich.

      Der Verweis, dass übrige Vorsorgeaufwendungen nicht mehr berücksichtigt werden, wenn die Beiträge zu KV und PV schon die Höchstgrenzen überschreiten, ist ab einem bestimmten Einkommen völlig normal.

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        #4
        AW: Bescheid FA Nachzahlung, fehlerhafte Berechnung, falsche Veranlagungsart?

        Das kommt meistens daher, wenn man in der Steuererklärung auf der Anlage Vorsorgeaufwand falsche Angaben macht.
        Insbesondere Zeile 10 wird oft Nein angekreuzt, obwohl eigentlich JA richtig wäre.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheid FA Nachzahlung, fehlerhafte Berechnung, falsche Veranlagungsart?

          Vielfaches der Vorsorgeaufwendungen (warum?)
          Edit: [Das wäre bei Rentenversicherungspflicht der Ehefrau und Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kein zu hoher Betrag!]

          Ich habe das für das Jahr 2013 mal konkret nachgerechnet und komme auf rund 5.910,00 € gegenüber den angegebenen 6.014,00 €.

          Die geringen Vorsorgeaufwendungen beim Ehemann wären erklärlich, wenn er als Soldat oder Polizist Anspruch auf freie Heilfürsorge hätte.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 20.07.2016, 17:44. Grund: Konkrete Nachberechnung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Bescheid FA Nachzahlung, fehlerhafte Berechnung, falsche Veranlagungsart?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Edit: [Das wäre bei Rentenversicherungspflicht der Ehefrau und Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kein zu hoher Betrag!]

            Ich habe das für das Jahr 2013 mal konkret nachgerechnet und komme auf rund 5.910,00 € gegenüber den angegebenen 6.014,00 €.

            Die geringen Vorsorgeaufwendungen beim Ehemann wären erklärlich, wenn er als Soldat oder Polizist Anspruch auf freie Heilfürsorge hätte.
            Fahrradkette. Alles deine übliche Spekulation.

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              #7
              AW: Bescheid FA Nachzahlung, fehlerhafte Berechnung, falsche Veranlagungsart?

              Hallo zusammen,

              und vielen Dank für Eure Antworten.
              Zur Erläuterung: Die niedrigen Vorsorgeaufwendungen bei Mann liegen tatsächlich an der freien Heilfürsorge.

              Wir haben jetzt einen Einspruch vorbereitet und werden diesen auch einlegen.
              Ein "klärendes" Gespräch mit dem FA ergab nicht viel - wir sollen Einspruch gegen die beiden Steuerbescheide einlegen.
              Auch eine Vergleichsberechnung mit ELSTER-Software (getrennt und zusammenveranlagt) kam auf komplett differente Ergebnisse, sodass wir bei einer ZV (ELSTER und SSE) mit einer rechnerisch nahezu identischen Rückerstattung rechnen können (oder auch nicht, denn auf See, vor Gericht und beim FA ist man in Gottes Hand ;-) ).

              Eine Frage im Zusammenhang des Einspruchs habe ich noch: müssen wir die neue, zusammenveranlagte Lohnsteuererklärung anfertigen/einreichen oder wird das FA die bereits bei ihnen vorliegenden Daten als Berechnungsgrundlage verwenden? Danke.

              Gruß
              Cx3

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                #8
                AW: Bescheid FA Nachzahlung, fehlerhafte Berechnung, falsche Veranlagungsart?

                Eigentlich kann das FA an Hand der vorliegenden Daten die Zusammenveranlagung von sich aus machen. Manche Bearbeiter möchten aber in solchen Fällen gerne auch eine neue Steuererklärung.
                Am besten mit dem zuständigen Bearbeiter im FA klären.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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