Hallo,
meine Frau und ich haben noch für das Jahr 2013 eine Lohnsteuererklärung abgegeben und hierzu die Software SteuerSparErklärung 2014 Vers. 19.15 (fürs Jahr 2013) verwendet.
Da uns das Programm eine getrennte Veranlagung empfohlen hat stimmten wir dem zu. Jetzt kam der Steuerbescheid vom FA und wir sollen ca. 850 EUR nachzahlen, obwohl gem. Vorausberechnung der SSE wir ca. 450 EUR zurückerstattet bekommen sollten. Die Einspruchsfrist Endet zum 18.08.16
Wir haben uns die Daten unter SSE vergleichen lassen (SSE vs. Bescheid Elster-FA) und können die Berechnung nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht kann jemand von Euch uns die mathematischen Differenzunterschiede erklären.
Das FA schrieb im Bescheid, dass eine weitere Berücksichtigung der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht möglich ist und berief sich dabei auf ein Gesetzt zur Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz KV vom 16.07.2009. Dennoch ist die einfache mathematische Berechnung für uns nicht nachvollziehbar/prüfbar.
Die letzte Frage: Wäre es besser für uns eine gemeinsame Veranlagung durchzuführen und könnten wir diese auch jetzt noch mit Einsprucheinlegung bewirken?
Vielen Dank im Voraus
CX3
Hierzu haben wir einen Auszug aus der Vergleichstabelle beigefügt.
Bezeichnung/Position im Steuerbescheid Wert in der Wert lt. Steuer-
Steuererklärung bescheid (ELSTER) Differenz
Bruttoarbeitslohn M 42.257,00 42.257,00 0,00
Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte M 1.568,00 1.568,00 0,00
Übrige Werbungskosten M 23,00 23,00 0,00
Werbungskosten gesamt M 1.591,00 1.591,00 0,00
Nichtselbstständige Einkünfte M 40.666,00 40.666,00 0,00
Bruttoarbeitslohn F 42.024,00 42.024,00 0,00
Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte F 1.238,00 1.238,00 0,00
Übrige Werbungskosten F 203,00 203,00 0,00
Werbungskosten gesamt F 1.441,00 1.441,00 0,00
Nichtselbstständige Einkünfte F 40.583,00 40.583,00 0,00
Summe der Einkünfte M 40.666,00 40.666,00 0,00
Summe der Einkünfte F 40.583,00 40.583,00 0,00
Gesamtbetrag der Einkünfte M 40.666,00 40.666,00 0,00
Gesamtbetrag der Einkünfte F 40.583,00 40.583,00 0,00
Abgezogene Vorsorgeaufwendungen M 456,00 456,00 0,00
Abgezogene Vorsorgeaufwendungen F 6.014,00 6.014,00 0,00
Gezahlte Kirchensteuer M 700,00 700,00 0,00
Erstattete Kirchensteuer M 55,00 55,00 0,00
Gezahlte Kirchensteuer F 582,00 582,00 0,00
Erstattete Kirchensteuer F 55,00 55,00 0,00
! Einkommen M 36.845,00 39.565,00 -2.720,00 !
! Einkommen F 36.762,00 37.312,00 -550,00 !
! Zu versteuerndes Einkommen M 36.845,00 39.565,00 -2.720,00 !
! Zu versteuerndes Einkommen F 36.762,00 37.312,00 -550,00 !
meine Frau und ich haben noch für das Jahr 2013 eine Lohnsteuererklärung abgegeben und hierzu die Software SteuerSparErklärung 2014 Vers. 19.15 (fürs Jahr 2013) verwendet.
Da uns das Programm eine getrennte Veranlagung empfohlen hat stimmten wir dem zu. Jetzt kam der Steuerbescheid vom FA und wir sollen ca. 850 EUR nachzahlen, obwohl gem. Vorausberechnung der SSE wir ca. 450 EUR zurückerstattet bekommen sollten. Die Einspruchsfrist Endet zum 18.08.16
Wir haben uns die Daten unter SSE vergleichen lassen (SSE vs. Bescheid Elster-FA) und können die Berechnung nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht kann jemand von Euch uns die mathematischen Differenzunterschiede erklären.
Das FA schrieb im Bescheid, dass eine weitere Berücksichtigung der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht möglich ist und berief sich dabei auf ein Gesetzt zur Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz KV vom 16.07.2009. Dennoch ist die einfache mathematische Berechnung für uns nicht nachvollziehbar/prüfbar.
Die letzte Frage: Wäre es besser für uns eine gemeinsame Veranlagung durchzuführen und könnten wir diese auch jetzt noch mit Einsprucheinlegung bewirken?
Vielen Dank im Voraus
CX3
Hierzu haben wir einen Auszug aus der Vergleichstabelle beigefügt.
Bezeichnung/Position im Steuerbescheid Wert in der Wert lt. Steuer-
Steuererklärung bescheid (ELSTER) Differenz
Bruttoarbeitslohn M 42.257,00 42.257,00 0,00
Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte M 1.568,00 1.568,00 0,00
Übrige Werbungskosten M 23,00 23,00 0,00
Werbungskosten gesamt M 1.591,00 1.591,00 0,00
Nichtselbstständige Einkünfte M 40.666,00 40.666,00 0,00
Bruttoarbeitslohn F 42.024,00 42.024,00 0,00
Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte F 1.238,00 1.238,00 0,00
Übrige Werbungskosten F 203,00 203,00 0,00
Werbungskosten gesamt F 1.441,00 1.441,00 0,00
Nichtselbstständige Einkünfte F 40.583,00 40.583,00 0,00
Summe der Einkünfte M 40.666,00 40.666,00 0,00
Summe der Einkünfte F 40.583,00 40.583,00 0,00
Gesamtbetrag der Einkünfte M 40.666,00 40.666,00 0,00
Gesamtbetrag der Einkünfte F 40.583,00 40.583,00 0,00
Abgezogene Vorsorgeaufwendungen M 456,00 456,00 0,00
Abgezogene Vorsorgeaufwendungen F 6.014,00 6.014,00 0,00
Gezahlte Kirchensteuer M 700,00 700,00 0,00
Erstattete Kirchensteuer M 55,00 55,00 0,00
Gezahlte Kirchensteuer F 582,00 582,00 0,00
Erstattete Kirchensteuer F 55,00 55,00 0,00
! Einkommen M 36.845,00 39.565,00 -2.720,00 !
! Einkommen F 36.762,00 37.312,00 -550,00 !
! Zu versteuerndes Einkommen M 36.845,00 39.565,00 -2.720,00 !
! Zu versteuerndes Einkommen F 36.762,00 37.312,00 -550,00 !
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