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Erststudium - Festsetzung nur als Sonderausgaben

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    #16
    AW: Erststudium - Festsetzung nur als Sonderausgaben

    Rührt sich der Fiskus von selbst, oder muss ich bei einem positiven Urteil selbst aktiv werden?
    Normalerweise werden die vorläufigen Bescheide von Amts wegen geändert, aber man darf sich auch beim Finanzamt melden, wenn das sehr lange dauert.

    Die Studiengebühren hättest du natürlich auch in der Anlage N erklären können bzw. sollen. Das wird aber vielleicht im Fall des Falles niemand so genau anschauen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Erststudium - Festsetzung nur als Sonderausgaben

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Und warum hast du die Studiengebühren außen vorgelassen?
      Ich hatte noch nie zuvor eine EST-Erklärung gemacht und dort heißt es: "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung". Im Nachhinein ärgere ich mich schon, weil ich dort in dem Feld knappe 5k drin stehen habe, wegen Auslandssemester.

      Oder werden die Bescheide sowieso nochmal neu aufgerollt, bei einem positiven Urteil?

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        #18
        AW: Erststudium - Festsetzung nur als Sonderausgaben

        Zitat von andi30 Beitrag anzeigen
        Oder werden die Bescheide sowieso nochmal neu aufgerollt, bei einem positiven Urteil?
        Was nicht erklärt wurde wird auch nicht berücksichtigt. Hat allerdings von Anfang an nix mit Elster zu tun.

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          #19
          AW: Erststudium - Festsetzung nur als Sonderausgaben

          Man kann eine Erklärung im Wege des Einspruchs auch abändern, vorausgesetzt, die Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen.

          Das ist aber auch kein Elster-Thema.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Erststudium - Festsetzung nur als Sonderausgaben

            Danke trotzdem für die Geduld, jetzt weiß ich wenigstens was Sache ist.

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