AW: Erststudium - Festsetzung nur als Sonderausgaben
Normalerweise werden die vorläufigen Bescheide von Amts wegen geändert, aber man darf sich auch beim Finanzamt melden, wenn das sehr lange dauert.
Die Studiengebühren hättest du natürlich auch in der Anlage N erklären können bzw. sollen. Das wird aber vielleicht im Fall des Falles niemand so genau anschauen.
Rührt sich der Fiskus von selbst, oder muss ich bei einem positiven Urteil selbst aktiv werden?
Die Studiengebühren hättest du natürlich auch in der Anlage N erklären können bzw. sollen. Das wird aber vielleicht im Fall des Falles niemand so genau anschauen.
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