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Erbengemeinschaft

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft

    Zitat von Naomi89 Beitrag anzeigen
    Wäre es dann auch möglich nur eine Erbengemeinschaft mit inkongruenter gewinnverteilung?
    Was sagt denn dein Finanzamt dazu ?

    Dein Finanzamt sollte hier der Ansprechpartner sein.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft

    Man kann die Anlage FE1 dazu verwenden, einen Teil der Überschüsse abweichend von einem allgemeinen Schlüssel zu verteilen.

    Bei den Beteiligten ist das die Seite 5, bei der Gemeinschaft die Seite 4. Ob das aber einfacher ist, als gleich 2 Erklärungen einzureichen, da habe ich so meine Zweifel.

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  • Naomi89
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft

    Wäre es dann auch möglich nur eine Erbengemeinschaft mit inkongruenter gewinnverteilung?

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft

    Habe mir grad mal Rat gesucht bei Kollegen die mehr mit dieser Materie befasst sind.

    Ergebnis: Man splittet das ganze in 2 Gemeinschaften auf.

    1) Erbengemeinschaft mit den 50/50 Häusern
    2) Grundstücksgemeinschaft mit den 75/25 Häusern

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft

    wenn die %-Sätze der einzelnen Häuser unterschiedlich sind, liegen möglicherweise zwei Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Anteilen vor.

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  • Naomi89
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft

    Ok. Dankeschön

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft

    Das kann ich leider aktuell auch nicht beantworten. In der Erklärung Est1B - Zeile 31 ist zwar die Möglichkeit vorhanden einzugeben: andere Aufteilung, wie man diese andere Aufteilung dann in Zahlen eingibt habe ich aber auch nicht gefunden.

    Ich würde diesbezüglich mal beim FA anrufen, dort sollte man dazu eine Antwort kennen.

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  • Naomi89
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft

    Und wie erfasse ich dies? Ich finde nur die Aufteilung für die gesamte GuE, dort kann ich nicht für die einzelnen Objekte unterscheiden...

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft

    Das hast du richtig erkannt. Wenn das Haus vorher 50/50 zwischen deinem Vater und deiner Mutter aufgeteilt war, so wird daraus nun 75/25.

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  • Naomi89
    hat ein Thema erstellt Erbengemeinschaft.

    Erbengemeinschaft

    Hallo, meine Mutter und ich haben durch den Tot meines Vaters nun die vermieteten Häuser geerbt. Hierfür müssen wir ja nun eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben. Ein Teil der Häuser gehörten bereits meiner Mutter und Vater zusammen. Wie muss ich diese Häuser erfassen? Gehören dann nur noch 25% mir oder wird bei allen Objekten 50 / 50 aufgeteilt?
    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
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