Hallo, wie kann ich herausfinden, ob ich die Frage in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand mit ja oder nein beantworten muss. Steht dazu was in meiner Lohnsteuerbescheinigung?
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AW: Anlage Vorsorgeaufwand
Wenn du nicht selbständig oder Student bist, musst du die Frage immer mit Ja beantworten!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Anlage Vorsorgeaufwand
Ehrlich gesagt fand ich die Hilfe in Elster unverständlich...warum steht dort nicht einfach, dass Arbeitnehmer Ja ankreuzen müssen? Ich habe wahrscheinlich das falsche angekreuzt. Wie könnte ich dieses Missverständnis geradestellen? Hat jemnd Erfahrung oder eine Idee? danke...Zuletzt geändert von Gast19; 15.08.2016, 23:30.
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Das hoffe ich doch sehr...Wisst ihr, ob man im Steuerbescheid erkennen kann, ob dieser Fehler korrigiert wurde? Ich überlege sonst einfach beim FA anzurufen, und ihnen zu sagen, dass ich aus Versehen wahrscheinlich nein angekreuzt hatte und die Beamtin/den Beamten bitten dies zu überprüfen oder so...
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Zitat von Gast19 Beitrag anzeigenDas hoffe ich doch sehr...Wisst ihr, ob man im Steuerbescheid erkennen kann, ob dieser Fehler korrigiert wurde? Ich überlege sonst einfach beim FA anzurufen, und ihnen zu sagen, dass ich aus Versehen wahrscheinlich nein angekreuzt hatte und die Beamtin/den Beamten bitten dies zu überprüfen oder so...Mfg
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Leider habe ich mein PW für die älteren Steuerbescheide, die ich mit dem ElsterFormular erstellt und mit einem Passwort versehen hatte, vergessen...Pin kann man nicht ändern, oder???
Aktuell erstelle ich die Steuererklärung für 2015 mit ElsterOnline. Dort habe ich wie du es mir vorgeschlagen hast mit "Ja" und "Nein" nachgestellt.
Folgendes kam heraus:
Wenn ich "ja" anklicke, dann werden ca. -200 Euro festgesetzt und wenn ich "nein" anklicke ca. -300 Euro. (Laut Steuerbescheid bei ElsterOnline)
Wie muss ich dies lesen?
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@neysee:
Oh nein....Ich hatte aus Versehen "nein" in den vergangenen Steuererklärungen angeklickt, und ich vermute, dass das FA dies nicht korrigiert hat. Der Hinweis "inklusive etwaiger Zusatzbeiträge" und "ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs.1 Nr.3 Buchstabe a Satz 4 EStG" steht in den Steuerbescheiden der letzten Jahre nicht.. Zumindest stand der o.g. Hinweis in dem Steuerbescheid für 2015, die ich nun nachgestellt mit "ja" angeklickt habe... Auch wenn es sich komisch anhört: Das wäre jetzt echt schlecht, wenn ich wegen meines Fehlers in den letzten Jahren zuviel Geld zurückbekommen hätte...Übrigens: Wie kommst du auf den Betrag "0" und "400"?
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Da ich immer noch wette, dass es korrigiert wurde, solltest du deine Gedanken anderen Dingen widmen.
Ansonsten unterscheidet sich der Betrag der übrigen Vorsorgeaufwendungen im besten Fall gar nicht, im schlechtesten Fall um 900 (Höchstgrenze 1900 zu 2800), wieviel das bei maximal 42% Grenzsteuersatz ist, kann man leicht ausrechnen.
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Hi, danke für eure Antwort. Sorry neysee, möchte nicht nerven naja, ich könnte diejenige sein, die am Ende blöd dasteht...warum sollte man nicht einfach beim Fa nachfragen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das FA nicht bemerkt oder übersehen hat, dass in Zeile 10 nein angekreuzt wurde, weil ich bei meiner ersten Steuererklärung teilweise selbständig (Es war ein geringfügiger Hinzuverdienst während der Arbeitslosigkeit) war und danach nichtselbständiger AN. Vielleicht denkt man ja beim Fa, dass ich noch immer selbständig bin und hat daher nicht korrigiert? Anhand meiner älteren Steuerbescheide und den besagten Vergleich mit ja und nein bin ich zu dieser Erkenntnis gekommen...
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AW: Anlage Vorsorgeaufwand
Hallo,
Bei ALG steht im Normalfall -Ja-
Wer bezahlt denn deine Beiträge?
und zum Rest hier noch einmal das Zitat von neysee
Ansonsten unterscheidet sich der Betrag der übrigen Vorsorgeaufwendungen im besten Fall gar nicht, im schlechtesten Fall um 900 (Höchstgrenze 1900 zu 2800), wieviel das bei maximal 42% Grenzsteuersatz ist, kann man leicht ausrechnen.
d.h. waren deine Beiträge unter 1900 verh 3800 siehst du nichts
(unterscheidet sich der Betrag der übrigen Vorsorgeaufwendungen im besten Fall gar nicht)
Gruß FIGULGruß FIGUL
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Zitat von Gast19 Beitrag anzeigenHi, danke für eure Antwort. Sorry neysee, möchte nicht nerven naja, ich könnte diejenige sein, die am Ende blöd dasteht...warum sollte man nicht einfach beim Fa nachfragen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das FA nicht bemerkt oder übersehen hat, dass in Zeile 10 nein angekreuzt wurde, weil ich bei meiner ersten Steuererklärung teilweise selbständig (Es war ein geringfügiger Hinzuverdienst während der Arbeitslosigkeit) war und danach nichtselbständiger AN. Vielleicht denkt man ja beim Fa, dass ich noch immer selbständig bin und hat daher nicht korrigiert?
Und selbst, wenn es wirklich übersehen wurde: Rufst du auch bei der Stadt an, wenn du falsch geparkt hast, sie sollen dir bitte ein Knöllchen schicken?
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