Hallo,
ich - selbtsständig - habe im letzten Jahr über einen längeren Zeitraum ein Stipendium genossen, das als nicht einkommenssteuerpflichtig gilt. Nun komme ich beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht weiter. "Nicht einkommenspflichtig" müsste ja bedeuten, es muss nicht angegeben werden.
Oder müssen solche Einkünfte trotzdem angegeben werden?
Und wenn ja, in welcher Anlage?
Es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank und Grüße
Gerr
ich - selbtsständig - habe im letzten Jahr über einen längeren Zeitraum ein Stipendium genossen, das als nicht einkommenssteuerpflichtig gilt. Nun komme ich beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht weiter. "Nicht einkommenspflichtig" müsste ja bedeuten, es muss nicht angegeben werden.
Oder müssen solche Einkünfte trotzdem angegeben werden?
Und wenn ja, in welcher Anlage?
Es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank und Grüße
Gerr
Kommentar