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Einkünfte aus nicht einkommensteuerpflichtigen Stipendien

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    Einkünfte aus nicht einkommensteuerpflichtigen Stipendien

    Hallo,

    ich - selbtsständig - habe im letzten Jahr über einen längeren Zeitraum ein Stipendium genossen, das als nicht einkommenssteuerpflichtig gilt. Nun komme ich beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht weiter. "Nicht einkommenspflichtig" müsste ja bedeuten, es muss nicht angegeben werden.

    Oder müssen solche Einkünfte trotzdem angegeben werden?
    Und wenn ja, in welcher Anlage?

    Es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank und Grüße
    Gerr
    Zuletzt geändert von gerr; 23.08.2016, 01:21.

    #2
    AW: Einkünfte aus nicht einkommensteuerpflichtigen Stipendien

    Ich würde es in einem Anschreiben erläutern.

    Wenn es tatsächlich nicht steuerpflichtig ist, wird es auch nicht in der Erklärung eingetragen.

    Aber Achtung : Das Stipendium mindert ggfs. Sonderausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Studium.
    Mfg

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      #3
      AW: Einkünfte aus nicht einkommensteuerpflichtigen Stipendien

      Hallo,

      ok, vielen Dank für die Antwort.
      Dann reiche ich das einfach per Post ein/nach.

      Viele Grüße
      Gerr

      Kommentar


        #4
        AW: Einkünfte aus nicht einkommensteuerpflichtigen Stipendien

        Es passt nicht ganz, aber in der Anlage N Zeile 26 könntest du es erklären, WENN der Achtung-Tipp von Elster-Tester nicht greift. Alternativ noch in Zeile 28.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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