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Zwei 450 euro jobs

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    #16
    AW: Zwei 450 euro jobs

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das passt aber jetzt nicht wirklich zusammen.

    Lohnsteuer würde auch in Steuerklasse 1 nicht anfallen, sicher kannst du deshalb nur sein, wenn du keinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast.
    Außerdem hätte dich der Nebenarbeitgeber dann nicht in Steuerklasse 6 versteuern müssen.

    In meinem ersten job bezahle ich auch nuchts,keine Lohnsteuer,keine anderen versicherungen..wenn ich 400 brutto verdiene,bekomme ich auch 400 auf mein konto.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das passt aber jetzt nicht wirklich zusammen.

    Lohnsteuer würde auch in Steuerklasse 1 nicht anfallen, sicher kannst du deshalb nur sein, wenn du keinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast.
    Außerdem hätte dich der Nebenarbeitgeber dann nicht in Steuerklasse 6 versteuern müssen.

    Vllt weil es zweite Beschäftigung war?

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      #17
      AW: Zwei 450 euro jobs

      Hallo Switi,

      wenn du 400 Euro brutto verdienst im pauschal besteuerten Minijob gehen 2 Prozent pauschale Lohnsteuer ab d.h. 392 Euro netto.

      Tschüß

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        #18
        AW: Zwei 450 euro jobs

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo Switi,

        wenn du 400 Euro brutto verdienst im pauschal besteuerten Minijob gehen 2 Prozent pauschale Lohnsteuer ab d.h. 392 Euro netto.

        Tschüß
        Nicht wenn der arbeitsgeber es zahlt,oder?

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das passt aber jetzt nicht wirklich zusammen.

        Lohnsteuer würde auch in Steuerklasse 1 nicht anfallen, sicher kannst du deshalb nur sein, wenn du keinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast.
        Außerdem hätte dich der Nebenarbeitgeber dann nicht in Steuerklasse 6 versteuern müssen.


        Jetzt habe ich es..
        Ich wurde mit steuerklasse 6 eingetragen,weil ich die Übertragung der pauschalsteuer am Anfang nicht unterschrieben habe..nach der ersten lohnabrechnung wollte ich es machen,aber keine Ahnung entweder haben sie es vergessen oder ging nicht mehr.

        Demnach darf ich jetzt in meinem ersten Job 5400 verdienen?
        Es wird nicht zusammengezählt oder?

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          #19
          AW: Zwei 450 euro jobs

          Zitat von Switi Beitrag anzeigen
          Nicht wenn der arbeitsgeber es zahlt,oder?




          Demnach darf ich jetzt in meinem ersten Job 5400 verdienen?
          Es wird nicht zusammengezählt oder?
          Hallo Switi,

          zu 1. ->Der Arbeitgeber führt die 2 Prozent also 8 Euro ab, aber es mindert dein netto.

          zu 2. -> Du darfst als pauschaler Minijob die Grenze von 5400 Euro im Jahr nicht überschreiten !
          Ruf mal bei der Minijob-Zentrale an -> die klären dich auf.

          Tschüß

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            #20
            AW: Zwei 450 euro jobs

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo Switi,

            zu 1. ->Der Arbeitgeber führt die 2 Prozent also 8 Euro ab, aber es mindert dein netto.

            zu 2. -> Du darfst als pauschaler Minijob die Grenze von 5400 Euro im Jahr nicht überschreiten !
            Ruf mal bei der Minijob-Zentrale an -> die klären dich auf.

            Tschüß

            Klären sie mich nur allgemein auf oder dürfen sie auf meine Daten zugreifen und erklären mir alles?

            Wie gesagt im ersten job wird mir nichts abgezogen..

            In zweiten fast die hälfte,da steuerklasse 6.

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              #21
              AW: Zwei 450 euro jobs

              Hallo Switi,

              das kann ich dir nicht genau sagen, aber ich vermute mal zumindest sollten Sie anhand deiner Id.-Nr. recherchieren können und deinen aktuellen Status kennen.
              Und wenn sie dir allgemein Auskunft geben hilft es dir doch auch konkret. Die haben doch auch das SV-rechtliche Fachwissen, was du hier im Anwenderforum zur elektronischen Steuererklärung nicht erwarten darfst, ich kenne nur einiges aus eigener Erfahrung innerhalb der Familie mit Mini-Job pauschal besteuert oder über Lohnsteuerkarte abgerechnet.

              Tschüß

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                #22
                AW: Zwei 450 euro jobs

                Solange der TE nicht klar sagt, ob er jetzt eine oder zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten hat, bleibt das eine wenig hilfreiche Diskussion, zumindest was die Themen dieses Forums angeht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  AW: Zwei 450 euro jobs

                  Zitat von Switi Beitrag anzeigen
                  Klären sie mich nur allgemein auf oder dürfen sie auf meine Daten zugreifen und erklären mir alles?

                  Wie gesagt im ersten job wird mir nichts abgezogen..

                  In zweiten fast die hälfte,da steuerklasse 6.
                  Auf welche Daten sollen die denn bitte schön zugreifen können?
                  Der Arbeitgeber hat es NICHT als Minijob deklariert.
                  Also hat er es bei der Minijob -Zentrale auch nicht angemeldet.
                  Wenn keine Anmeldung vorliegt, sind logischerweise auch keine Daten vorhanden, wo man zugreifen könnte.

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                  Zitat von Switi Beitrag anzeigen
                  Meine frage wurde aber immernoch nicht beantwortet.

                  Ich habe jetzt im ersten job die Möglichkeit mehr zu verdienen,sodass ich auf 5400 kommen würde..
                  Ich will jetzt wissen ob ich es machen soll oder nicht,ob es sich für mich rentiert oder nicht.
                  Bekomme ich dann auch was abgezogen oder nicht
                  Woher soll das Forum wissen, was dir deine Zeit und Arbeitskraft wert ist?
                  Warum soll es sich nicht rentieren?
                  Rechne es mit einem Lohnsteuerrechner doch selbst mal durch.
                  Mfg

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