Hallo,
wir machen eine Zusammenveranlagung. Meine Frau hat Steuerklasse 5 und ich die 3. Ich war während des gesamten Jahres 2015 arbeitslos und hatte Bewerbungskosten von ca. 400€. Meine Frau hatte Arbeitseinkünfte.
Mein Arbeitslosengeld habe ich im Hauptvordruck Z.91 eingetragen. Ich habe versucht, für mich eine Anlage N zu erstellen mit einer leeren Lohnsteuerbescheinigung, das hat aber bei der Steuerberechnung zum Abbruch geführt.
Frage 1: Wo kann ich meine Werbungskosten eintragen?
Frage 2: Steht mir eventuell ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu und wie erhalte ich diesen?
Frage 3: Mindern meine Werbungskosten unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen oder mindert sich nur die Anrechnung meines unter Progressionsvorbehalt stehenden ALG1 ?
Vielen Dank
wir machen eine Zusammenveranlagung. Meine Frau hat Steuerklasse 5 und ich die 3. Ich war während des gesamten Jahres 2015 arbeitslos und hatte Bewerbungskosten von ca. 400€. Meine Frau hatte Arbeitseinkünfte.
Mein Arbeitslosengeld habe ich im Hauptvordruck Z.91 eingetragen. Ich habe versucht, für mich eine Anlage N zu erstellen mit einer leeren Lohnsteuerbescheinigung, das hat aber bei der Steuerberechnung zum Abbruch geführt.
Frage 1: Wo kann ich meine Werbungskosten eintragen?
Frage 2: Steht mir eventuell ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu und wie erhalte ich diesen?
Frage 3: Mindern meine Werbungskosten unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen oder mindert sich nur die Anrechnung meines unter Progressionsvorbehalt stehenden ALG1 ?
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