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arbeitslos + Werbungskosten

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    arbeitslos + Werbungskosten

    Hallo,
    wir machen eine Zusammenveranlagung. Meine Frau hat Steuerklasse 5 und ich die 3. Ich war während des gesamten Jahres 2015 arbeitslos und hatte Bewerbungskosten von ca. 400€. Meine Frau hatte Arbeitseinkünfte.
    Mein Arbeitslosengeld habe ich im Hauptvordruck Z.91 eingetragen. Ich habe versucht, für mich eine Anlage N zu erstellen mit einer leeren Lohnsteuerbescheinigung, das hat aber bei der Steuerberechnung zum Abbruch geführt.

    Frage 1: Wo kann ich meine Werbungskosten eintragen?
    Frage 2: Steht mir eventuell ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu und wie erhalte ich diesen?
    Frage 3: Mindern meine Werbungskosten unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen oder mindert sich nur die Anrechnung meines unter Progressionsvorbehalt stehenden ALG1 ?

    Vielen Dank

    #2
    AW: arbeitslos + Werbungskosten

    1) Anlage N. Bei den Werbungskosten.
    2) Nein, steht dir nicht zu.
    3) bei einer Zusammenveranlagung ist natürlich eine steuerliche Auswirkung da. Die Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen.

    Bezüglich dem Fehler in der Steuerberechnung wäre evtl noch wichtig zu wissen, welches Programm du verwendest.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 26.08.2016, 22:15.
    Mfg

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      #3
      AW: arbeitslos + Werbungskosten

      Hallo 98hannes25,

      In der mindestens Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage N wirst du den Zeitraum eintragen müssen, die Lohnsteuerklasse und bei Bruttolohn, Lohnsteuer und Solizuschlag eine Null eintragen.

      Tschüß

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        #4
        AW: arbeitslos + Werbungskosten

        Danke für die Tips.
        ich mache die Steuererklärung mit Elsterformular. Nachdem ich eine Lohnsteuerbescheinigung mit lauter Nullen in der Anlage N eingetragen habe, hat alles geklappt. Die in Anlage N eingetragenen Werbungskosten erscheinen in der Berechnung und werden mit dem Einkommen meiner Frau verrechnet.

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