Hallo,
ich wohne unter der Woche, wegen der Entfernung des Hauptwohnsitzes zu meiner Arbeit, in einer 2. Wohnung. Die Kosten hierfür, sowie die Reisekosten für die An- und Abreise an Wochenanfang- und ende werden mir von meinem Arbeitnehmer erstattet. Da ich zusätzlich die Kosten für Teile der Einrichtung, sowie die Kosten für die zusätzliche wöchentliche Heimfahrt von der Steuer absetzten kann, möchte ich diese 2. Wohnung in der Steuererklärung angeben.
Im Formular wird jetzt gefragt:
Die Fahrten wurden mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt
Dies ist zu verneinen, da ich diese Fahrten mit meinem privat Kfz durchführe. Die nächste Frage lautet nach der km Anzahl der Fahrten:
Erste Fahrt zum Ort der ersten Tätigkeitsstätte und letzte Fahrt zum eigenen Hausstand
Auch hier müsste ich ja jetzt die entsprechende Strecke eintragen. Wo mache ich denn jetzt kenntlich, dass diese Kosten von meinem Arbeitnehmer mittels Extra-Zahlungen bereits übernommen wurden?
Die selbe Frage stellt sich bei den Mietkosten.
Vielen Dank für alle Antworten,
vg Kaffetrinken
ich wohne unter der Woche, wegen der Entfernung des Hauptwohnsitzes zu meiner Arbeit, in einer 2. Wohnung. Die Kosten hierfür, sowie die Reisekosten für die An- und Abreise an Wochenanfang- und ende werden mir von meinem Arbeitnehmer erstattet. Da ich zusätzlich die Kosten für Teile der Einrichtung, sowie die Kosten für die zusätzliche wöchentliche Heimfahrt von der Steuer absetzten kann, möchte ich diese 2. Wohnung in der Steuererklärung angeben.
Im Formular wird jetzt gefragt:
Die Fahrten wurden mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt
Dies ist zu verneinen, da ich diese Fahrten mit meinem privat Kfz durchführe. Die nächste Frage lautet nach der km Anzahl der Fahrten:
Erste Fahrt zum Ort der ersten Tätigkeitsstätte und letzte Fahrt zum eigenen Hausstand
Auch hier müsste ich ja jetzt die entsprechende Strecke eintragen. Wo mache ich denn jetzt kenntlich, dass diese Kosten von meinem Arbeitnehmer mittels Extra-Zahlungen bereits übernommen wurden?
Die selbe Frage stellt sich bei den Mietkosten.
Vielen Dank für alle Antworten,
vg Kaffetrinken
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