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Kirchenkapitalertragssteuer

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    Kirchenkapitalertragssteuer

    Liebe Forumsgemeinde,
    eine ganz dumme Frage?
    Warum kann man die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht als Sonderausgaben von der Einkommensteuerschuld absetzen.
    Ich verstehe das noch nicht ganz, kann mir das jemand erklären? Ist doch ungerecht? Oder?
    Wir haben etwas für das Alter vorgesorgt, nun zahlen wir schon eine Menge Kapitalerstragssteuer und auch Kirchensteuer und diese können wir nicht abziehen?
    Besten Dank im voraus

    #2
    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

    Ich versteh ehrlich gesagt den Zusammenhang zu Elster nicht.

    Warum kann man die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht als Sonderausgaben von der Einkommensteuerschuld absetzen
    Ich finde es höchst bedenklich, dass man Mitgliedsbeiträge für Glaubensgemeinschaften überhaupt von der Steuer absetzen kann.

    Wir haben etwas für das Alter vorgesorgt
    Das ist doch toll! Dann gehts Euch ja nicht schlecht Natürlich wäre es schöner wenn die Religionen von denen finanziert werden würden die nichts haben, ist ja teilweise auch so.

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchenkapitalertragssteuer

      Warum kann man die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht als Sonderausgaben von der Einkommensteuerschuld absetzen.
      Das ist zwar auch kein Elsterproblem, aber dieser Sonderausgabenabzug wird bereits bei der Bemessung der Kapitalertragssteuer berücksichtigt. Siehe § 43a Abs. 1 Satz 2 EStg! Doppelt geht nun mal nicht!

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43a.html

      Ich finde es sehr wohl in Ordnung, dass man die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen darf. Für Kirchenmitglieder ist die nun mal aufgrund der Kirchensteuergesetze der Länder obligatorisch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchenkapitalertragssteuer

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Für Kirchenmitglieder ist die nun mal aufgrund der Kirchensteuergesetze der Länder obligatorisch.
        So ein Unsinn! Nach dieser Logik kann man auch den ADAC-Mitgliedsbeitrag absetzen. Und die Rundfunkgebühren erst recht!

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchenkapitalertragssteuer

          So ein Unsinn! Nach dieser Logik kann man auch den ADAC-Mitgliedsbeitrag absetzen. Und die Rundfunkgebühren erst recht!
          Deine Meinung ist dein eigenes Problem, aber das ist kein Elsterproblem. Deshalb werde ich mich dazu auch nicht weiter äußern.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Kirchenkapitalertragssteuer

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Deine Meinung ist dein eigenes Problem
            Meine Meinung ist doch kein Problem!

            Kommentar


              #7
              AW: Kirchenkapitalertragssteuer

              Liebe Poster,
              ich habe hier eine höfliche Frage gestellt und erwarte eine ebenso höfliche Antwort und keine Meinungen.
              Ich wollte wissen wie das funktioniert, aber da wende ich mich doch besser an ein Fachforum? Oder?
              So long.

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                #8
                AW: Kirchenkapitalertragssteuer

                Verehrte Gemeinde,
                so sieht eine Antwort aus:
                http://www.mdf.brandenburg.de/media_...tragsteuer.pdf
                Ich werde Sie also mit so banalen Fragen sicher nicht mehr belästigen, da man ja keine vernünftige Antwort erhält.
                Danke und adjö
                Zuletzt geändert von Outlander2; 25.09.2016, 09:26. Grund: Tippfehler

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kirchenkapitalertragssteuer

                  Hallo,
                  @Outlander2

                  Link:http://www.mdf.brandenburg.de/media_...tragsteuer.pdf

                  Suchet und ihr werdet finden.
                  Warum bist du nicht gleich auf eine amtliche Seite gegangen anstatt im Forum herumzuirren?

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

                    Ich werde Sie also mit so banalen Fragen sicher nicht mehr belästigen, da man ja keine vernünftige Antwort erhält.
                    Ich muss annehmen, dass du meine Antwort nicht gelesen hast. Ich habe deine Frage nämlich korrekt beantwortet:

                    ... aber dieser Sonderausgabenabzug wird bereits bei der Bemessung der Kapitalertragssteuer berücksichtigt. Siehe § 43a Abs. 1 Satz 2 EStG! Doppelt geht nun mal nicht!
                    Ich habe nur keine Prozentwerte genannt, weil die wegen der unterschiedlichen Kirchensteuersätze in Brandenburg nun mal anders sind als in Bayern und ich nicht weiß, wo ein Forumsnutzer wohnt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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