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Kirchenkapitalertragssteuer

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

    Ich werde Sie also mit so banalen Fragen sicher nicht mehr belästigen, da man ja keine vernünftige Antwort erhält.
    Ich muss annehmen, dass du meine Antwort nicht gelesen hast. Ich habe deine Frage nämlich korrekt beantwortet:

    ... aber dieser Sonderausgabenabzug wird bereits bei der Bemessung der Kapitalertragssteuer berücksichtigt. Siehe § 43a Abs. 1 Satz 2 EStG! Doppelt geht nun mal nicht!
    Ich habe nur keine Prozentwerte genannt, weil die wegen der unterschiedlichen Kirchensteuersätze in Brandenburg nun mal anders sind als in Bayern und ich nicht weiß, wo ein Forumsnutzer wohnt.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

    Hallo,
    @Outlander2

    Link:http://www.mdf.brandenburg.de/media_...tragsteuer.pdf

    Suchet und ihr werdet finden.
    Warum bist du nicht gleich auf eine amtliche Seite gegangen anstatt im Forum herumzuirren?

    Gruß FIGUL

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  • Outlander2
    antwortet
    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

    Verehrte Gemeinde,
    so sieht eine Antwort aus:
    http://www.mdf.brandenburg.de/media_...tragsteuer.pdf
    Ich werde Sie also mit so banalen Fragen sicher nicht mehr belästigen, da man ja keine vernünftige Antwort erhält.
    Danke und adjö
    Zuletzt geändert von Outlander2; 25.09.2016, 09:26. Grund: Tippfehler

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  • Outlander2
    antwortet
    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

    Liebe Poster,
    ich habe hier eine höfliche Frage gestellt und erwarte eine ebenso höfliche Antwort und keine Meinungen.
    Ich wollte wissen wie das funktioniert, aber da wende ich mich doch besser an ein Fachforum? Oder?
    So long.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Deine Meinung ist dein eigenes Problem
    Meine Meinung ist doch kein Problem!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

    So ein Unsinn! Nach dieser Logik kann man auch den ADAC-Mitgliedsbeitrag absetzen. Und die Rundfunkgebühren erst recht!
    Deine Meinung ist dein eigenes Problem, aber das ist kein Elsterproblem. Deshalb werde ich mich dazu auch nicht weiter äußern.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Für Kirchenmitglieder ist die nun mal aufgrund der Kirchensteuergesetze der Länder obligatorisch.
    So ein Unsinn! Nach dieser Logik kann man auch den ADAC-Mitgliedsbeitrag absetzen. Und die Rundfunkgebühren erst recht!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

    Warum kann man die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht als Sonderausgaben von der Einkommensteuerschuld absetzen.
    Das ist zwar auch kein Elsterproblem, aber dieser Sonderausgabenabzug wird bereits bei der Bemessung der Kapitalertragssteuer berücksichtigt. Siehe § 43a Abs. 1 Satz 2 EStg! Doppelt geht nun mal nicht!

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43a.html

    Ich finde es sehr wohl in Ordnung, dass man die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen darf. Für Kirchenmitglieder ist die nun mal aufgrund der Kirchensteuergesetze der Länder obligatorisch.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kirchenkapitalertragssteuer

    Ich versteh ehrlich gesagt den Zusammenhang zu Elster nicht.

    Warum kann man die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht als Sonderausgaben von der Einkommensteuerschuld absetzen
    Ich finde es höchst bedenklich, dass man Mitgliedsbeiträge für Glaubensgemeinschaften überhaupt von der Steuer absetzen kann.

    Wir haben etwas für das Alter vorgesorgt
    Das ist doch toll! Dann gehts Euch ja nicht schlecht Natürlich wäre es schöner wenn die Religionen von denen finanziert werden würden die nichts haben, ist ja teilweise auch so.

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  • Outlander2
    hat ein Thema erstellt Kirchenkapitalertragssteuer.

    Kirchenkapitalertragssteuer

    Liebe Forumsgemeinde,
    eine ganz dumme Frage?
    Warum kann man die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht als Sonderausgaben von der Einkommensteuerschuld absetzen.
    Ich verstehe das noch nicht ganz, kann mir das jemand erklären? Ist doch ungerecht? Oder?
    Wir haben etwas für das Alter vorgesorgt, nun zahlen wir schon eine Menge Kapitalerstragssteuer und auch Kirchensteuer und diese können wir nicht abziehen?
    Besten Dank im voraus
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